Home / Veröffentlichungen / Steuerreform 2015

Steuerreform 2015

18/03/2015

Am Freitag, den 13.3.2015 hat die Regierung die Schwerpunkte der Steuerreform 2015 bekannt gegeben. Mit einem Steueraufkommen von 5 Milliarden Euro ist es die größte Steuerreform der 2. Republik.

Die geplanten Maßnahmen sind heftig umstritten und es bleibt abzuwarten, ob es betroffenen Gruppen noch gelingt, die Einführung der geplanten Maßnahmen in einzelnen Punkten zu verhindern. Aufgrund der Einigung der Regierungsparteien ist die Beschlussfassung der Steuerreform in den großen Eckpunkten so gut wie sicher.

Die Steuerreform bringt einschneidende Änderungen für nahezu jeden. Wir fassen die Eckpunkte für Sie zusammen und zeigen Ihnen, wie Sie noch in diesem Jahr Steuern sparen können!

Zum Inkrafttreten

Der Gesetzesentwurf des BMF soll Anfang Mai 2015 vorliegen. Danach folgt eine mehrwöchige Begutachtungsfrist. Die Beschlussfassung im Ministerrat muss bis 16.06.2015 erfolgen, damit noch rechtzeitig vor der Sommerpause das Gesetz im Parlament beschlossen werden kann.

Das Inkrafttreten der Steuerreform ist für 2016 vorgesehen.

Die Gewinner der Steuerreform …

sind Österreicher mit mittleren Einkommen, die durch eine Senkung der Lohnsteuertarife entlastet werden sollen:

Tarifstufen: Die neuen Tarifstufen sollen wie folgt gestaffelt sein:

 Einkommen

 ESt.

 0 - € 11.000

 0%

 € 11.001 - € 18.000

 25%

 € 18.001 - € 31.000

 35%

 € 31.001 - € 60.000

 42%

 € 60.001 - € 90.000

 48%

 € 90.001 - € 1 Mio.

 50%

 > € 1 Mio.

 55%

Im Vergleich sind die Tarifstufen derzeit wie folgt:

 Einkommen

 ESt.

 0 - € 11.000

 0%

 € 11.001 - € 25.000

 36,5%

 € 25.001 - € 60.000

 43,2%

 > € 60.000

 50%

Die Finanzierung der Steuerreform …

ist durch die folgenden Maßnahmen geplant:

  • Erhöhung Spitzensteuersatz: Für Einkommen ab einer Million Euro ("Millionärssteuer") wird der Spitzensteuersatz von 50% auf 55% erhöht. Damit zählt Österreich zu den Ländern mit dem höchsten Steuersatz.
  • Erhöhung KESt: Die Kapitalertragsteuer (KESt) für Einkünfte aus Kapitalvermögen darf maximal die Hälfte des Spitzensteuersatzes betragen. Durch die Erhöhung des Spitzensteuersatzes kann auch die KESt von 25% auf 27,5% erhöht werden. Diese erhöhte KESt soll nur auf Gewinnausschüttungen/Dividenden und Kursgewinne, nicht aber zB auf Sparbuchzinsen zur Anwendung kommen. Die geplante Änderung erfordert eine Zweidrittelmehrheit im Parlament, weil das Endbesteuerungsgesetz im Verfassungsrang steht.

Tipp: Sofern Gewinnausschüttungen einer Kapitalgesellschaft (AG, GmbH) an ihre Gesellschafter (natürliche Personen) geplant sind, können Sie durch eine vorgezogene Gewinnausschüttung im Jahr 2015 noch Steuer sparen!

  • Erhöhung GrESt: Bei Übertragungen von Immobilien im Familienkreis (Erbschaften, Schenkungen, Kauf) beträgt die Grunderwerbsteuer derzeit 2% von den niedrigen dreifachen Einheitswerten. In Zukunft soll die Bemessungsgrundlage der Verkehrswert der Immobilien sein.

 Darüber hinaus soll der Tarif gestaffelt werden:

 Verkehrswert der Immobilie:

 GrESt

 < € 250.000

 0,5%

 € 250.000 - € 400.000

 2%

 > € 400.000

 3,5%

Tipp: Sofern Sie Übertragen im Familienkreis in naher Zukunft beabsichtigen, kann es eine erhebliche Steuerersparnis bringen, wenn sie eine solche Übertragung (zB Schenkungsvertrag) noch im Jahr 2015 durchführen!

  • Erhöhung Immo-ESt: Die Immobilienertragsteuer (Immo-ESt) auf den Verkauf von Grundstücken wurde erst am 1.4.2012 eingeführt. Nun soll der Steuersatz für Immobilien, die nach dem 1.4.2002 gekauft wurden ("Neuimmobilien") von 25% auf 30% vom Veräußerungsgewinn (Differenz zwischen Verkaufspreis und Anschaffungskosten) erhöht werden. Für Immobilien, die vor 1.4.2002 gekauft wurden ("Altimmobilien") sollen weiterhin die reduzierten Steuersätze von 1,5% bzw. 3,5% vom Verkaufspreis gelten.

Tipp: Sofern Sie den Verkauf einer Immobilie planen, die zu Neuimmobilien zählt, können Sie durch einen vorgezogenen Verkauf im Jahr 2015 erhebliche Steuer sparen!

  • Bekämpfung von Steuerbetrug: Steuerhinterziehung soll verstärkt bekämpft werden. Zu diesem Zweck soll eine Registrierkassenpflicht eingeführt werden. Kleinunternehmer und Vereine sollen ausgenommen werden. Die Wirtschaftskammer hat sich kritisch geäußert, vor allem Gastronomiebetriebe und der Handel sind betroffen und müssen Registrierkassen kaufen: Die Produzenten von Registrierkassen hoffen auf ein mehr als 10%iges Umsatzplus in den Jahren 2015/2016.
  • Erhöhung Umsatzsteuer: Ab 1.4.2016 soll der Umsatzsteuersatz ua für Beherbergung, Pflanzen, Saatgut, Tiere von 10% auf 13% erhöht werden. Es handelt sich daher um eine Erhöhung des Umsatzsteuersatzes um 30%. Auf Medikamente, Bücher ua bleibt der reduzierte Steuersatz von 10% weitherhin anwendbar.

 Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Autoren

Foto vonSibylle Novak
Sibylle Novak
Partnerin
Wien