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Bernhard Oreschnik ist Rechtsanwalt im Bereich Steuerrecht. Vor seinem Eintritt bei CMS im Jahr 2021 war er in führenden österreichischen Rechtsanwaltskanzleien tätig. Seit mehr als acht Jahren berät er nationale und internationale Mandant:innen in allen Bereichen des Steuerrechts. Er verfügt über besondere Kenntnisse in streitigen Abgabenverfahren (inklusive Rechtsmittelverfahren bis zu den Höchstgerichten), im Finanzstrafrecht, im Unternehmens-, Konzern- und Umgründungssteuerrecht sowie in der Besteuerung von Glücksspielanbietern. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beratung von Manager:innen, die mit einer Haftung für Steuern konfrontiert sind. 

Ver­öf­fent­li­chun­gen

  • Twardosz/Oreschnik, Keine Haftung des Vermieters für Glücksspielabgaben des Mieters, SWK 7/2021, 493. 
  • Twardosz/Oreschnik, Kommentierung zu § 28a FinStrG, in Tannert/Kotschnigg/Twardosz (Hrsg.), Kommentar zum Finanzstrafgesetz (Manz 2020). 
  • Verhältnismäßigkeit und Kontrolldichte: Eine Analyse der Rechtsprechung des EuGH zu den Grundrechten und Grundfreiheiten (Springer 2019). 
  • Glücksspielmonopol – Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit – Kohärenzgebot – Inländerdiskriminierung – Anfechtung beim VfGH, MuR 2016, 159. 
  • Grunderwerbsteuer NEU bei Anteilsvereinigungen und -übertragungen, GES 1/2016, 27. 

Mit­glied­schaf­ten und Funktionen

Bildung

  • 2019 – LL.M., European Law, University of Edinburgh, Schottland 
  • 2018 – Dr. jur., Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsuniversität Wien 
  • 2018 – Rechtsanwaltsprüfung, OLG Wien 
  • 2013 – LL.M., Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsuniversität Wien 
  • 2011 – BSc., Internationale Betriebswirtschaft, Wirtschaftsuniversität Wien 
  • 2010 – LL.B., Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsuniversität Wien 
Rechtsgebiete

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