Open navigation
Suche
Suche

Wählen Sie Ihre Region

„Dis­qua­li­fi­ca­ti­on“ – Ausschluss von der Ge­wer­be­aus­übung

01 Feb 2008 Österreich 1 min. Lesezeit

Auf dieser Seite

Autoren

Die Ausübung aller in der GewO geregelten Gewerbe durch Kapitalgesellschaften setzt voraus, dass bei den Personen mit maßgebendem Einfluss keine Gewerbeausschlussgründe vorliegen, also „relative Unbescholtenheit“ gegeben ist. In bestimmten Fällen wird zusätzlich auch eine gewerbespezifische „Zuverlässigkeit“ verlangt. Ein Überblick.

Attachment
PDF
152,9 kB
„Disqualification“ – Ausschluss von der Gewerbeausübung
Zurück nach oben Zurück nach oben
Achtung, be­trü­ge­ri­sche E-Mails im Namen von CMS!