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„Disqualification“ – Ausschluss von der Gewerbeausübung

01/02/2008

Die Ausübung aller in der GewO geregelten Gewerbe durch Kapitalgesellschaften setzt voraus, dass bei den Personen mit maßgebendem Einfluss keine Gewerbeausschlussgründe vorliegen, also „relative Unbescholtenheit“ gegeben ist. In bestimmten Fällen wird zusätzlich auch eine gewerbespezifische „Zuverlässigkeit“ verlangt. Ein Überblick.

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Veröffentlichung
„Disqualification“ – Ausschluss von der Gewerbeausübung
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Autoren

Karina Grossmayer