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Ein Kollektivvertrag kann als Kündigungstermin für den Arbeitgeber das Quartalsende relativ zwingend festlegen
Es ist durchaus zulässig, dass der Kollektivvertrag nur für den Arbeitgeber relativ zwingend Kündigungstermin und Kündigungsfrist festlegt, für den Arbeitnehmer aber eine günstigere Regelung zulässt.
§ 32 Kollektivvertrag für journalistische Mitarbeiter bei österreichischen Zeitschriften und Fachmedien räumt – anders als im Angestelltengesetz – dem Arbeitgeber keine Möglichkeit ein, weitere Kündigungstermine (anstelle des Quartalsendes) zu vereinbaren (OGH 9 ObA 4/16b).