Die österreichischen Regelungen bezüglich Fusionskontrolle sind im I. Hauptstück, 3. Abschnitt des österreichischen Kartellgesetzes 2005 (KartG) enthalten. Die Umsatzgrenzen, die eine Anmeldepflicht für einen Zusammenschluss in Österreich auslösen, zählen zu den niedrigsten in der Europäischen Union. Da die inländische Umsatzgrenze lediglich auf dem kombinierten österreichischen Umsatz der Parteien beruht, ist es gemäß den österreichischen Fusionskontrollvorschriften außerdem nicht erforderlich, dass mindestens zwei Parteien im letzten Geschäftsjahr einen Umsatz in Österreich erzielt haben.
Der Artikel von Dieter Zandler, Linda Marterer und Vanessa Horaceck ist in englischer Sprache im Download erhältlich.