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Tipps für Start-up-Gründer: Wie wird man unangenehme Gesellschafter wieder los?

20/07/2016

Viele Gründer wissen nicht, dass sie bereits ein Unternehmen gegründet haben. Denn die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) ist die erste Rechtsform, die ein Start-up automatisch per Gesetz hat, sobald bestimmte Schritte gesetzt wurden. Wie es bei einer GesbR hinsichtlich Vertretung nach außen, Pflichten und Kündigung bzw. Ausschluss von Gesellschaftern aussieht, erläutert Christoph Schmid von der Rechtsanwaltskanzlei CMS in Österreich.

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Christoph Schmid