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Wenn Mütter oder Väter in Teilzeit gehen, fallen dabei auch geleistete Überstunden weg. Damit in solchen Fällen auch All-in-Verträge herabgesetzt werden können, bedarf es sorgfältiger Vereinbarungen, in denen die Normalarbeitszeit klar ausgewiesen ist.
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Überstundenpauschale wird bei Elternteilzeit zur Streitfrage