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Der Beitrag behandelt anhand der E 6 Ob 84/16w1) einerseits das Ausmaß der Überwachungspflichten von Organmitgliedern gegenüber Mitarbeitern der Gesellschaft und andererseits die Frage, ob und inwieweit Fehler von Mitarbeitern von Kapitalgesellschaften Auswirkungen auf die Haftung der Organmitglieder haben.
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Überwachungspflichten und Mitverschuldenseinwand bei der Geschäftsführerhaftung