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Beihilfenrecht in der Praxis

Fair Play für Investitionen der öffentlichen Hand

Wien, Österreich

Vergangene Veranstaltung
16. Mai 2019, 09:00 - 14:00 UTC +02:00

Gegenstand des EU-Beihilfenrechts (Beihilfenaufsicht durch die Europäische Kommission – EK)  ist die Kontrolle nationaler Subventions- und Fördermaßnahmen zugunsten von Unternehmen sowie die Kontrolle von Veräußerungen staatlicher Vermögenswerte. Wenn durch solche Aktivitäten der Wettbewerb ­verfälscht und der zwischenstaatliche Handel ­beeinträchtigt werden kann, dann sind diese grundsätzlich verboten.

Im Gegensatz zum Recht gegen „private” Wettbewerbsbeschränkungen (z.B. Kartelle, Missbrauch einer beherrschenden Stellung) richtet sich die Beihilfenaufsicht unmittelbar an die Mitgliedstaaten und gegen diesen zurechenbare Wettbewerbsbeschränkungen. UnternehmerInnen als unmittelbare Nutznießer gemeinschaftswidriger Beihilfen sind daher nur im untergeordneten Maß unmittelbare Adressaten gemeinschaftsrechtlicher Maßnahmen (Ausnahmen: Auskunftsverlangen und Hausdurchsuchungen); sehr wohl haben sie aber die daraus resultierenden wirtschaftlichen Folgen zu tragen (insbesondere Rückforderung der rechtswidrig gewährten Beihilfe). Die Beihilfenaufsicht dient daher immer der Vermeidung staatlicher Wettbewerbsbeschränkungen.

Das Beihilfenrecht ist u. a. für Unternehmen und bei Beteiligungen bzw. Sanierungsmaßnahmen durch die öffentliche Hand interessant. Aber auch für EmpfängerInnen der Beihilfe ist es ein brisantes Thema. Bei rechtswidrig gewährten Beihilfen drohen zivilrechtliche Vertragsnichtigkeit und / oder Rückzahlung der Beihilfe. 

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Sprecher

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Bernt Elsner
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Wien
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Marlene Wimmer-Nistelberger
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