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Programm
22 Mai 2024 Vergangene Veranstaltung
Die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 (Verbandsklagen-RL) hätte bereits bis 25.6.2023 erfolgen sollen. Nun hat das österreichische Justizministerium am 2.5.2024 den seit langem erwarteten Entwurf eines Umsetzungsgesetzes vorgelegt.
Nach dem Entwurf legt das neu geschaffene Qualifizierte Einrichtungen Gesetz (QEG) den aufsichtsrechtlichen Rahmen für Qualifizierte Einrichtungen fest und regelt, unter welchen Voraussetzungen jede in Österreich inkorporierte juristische Person mit Bescheid als Qualifizierte Einrichtung für grenzüberschreitende und innerstaatliche Verbandsklagen anzuerkennen ist.
Künftig soll nach dem Gesetzesentwurf jede Qualifizierte Einrichtung die Unterlassung (Beendigung und Verbot) unerlaubter Praktiken eines Unternehmers, welche die kollektiven Interessen von Verbraucher:innen bedrohen oder schädigen, und überdies in derartigen Konstellation die Abhilfe (Gestaltung und Leistung) für einzelne Verbraucher:innen verlangen können.
Die weitere Umsetzung der Verbandsklagen-RL in einem eigens in die Zivilprozessordnung (ZPO) neu eingefügten Abschnitt zeigt, dass von einer prozessualen Zäsur gesprochen werden kann.
Im Rahmen der CMS Class Action Night informieren Sie unsere CMS Expert:innen für Prozessrecht und Verfahrensführung über diese wesentlichen Neuerungen des kollektiven Verbraucherrechtsschutzes und zeigen Ihnen, worauf Sie jetzt achten müssen. Mit den ersten Verbandsklagen ist bereits in diesem Jahr zu rechnen, sieht der Entwurf doch ein Inkrafttreten am Tag nach der Kundmachung vor.
Erfahren Sie mehr über
- die Anforderungen an eine Qualifizierte Einrichtung nach dem QEG,
- Opt-in oder Opt-out,
- das völlig neue (dreistufige) Verfahrenskonzept,
- die (verhinderte) Verjährung von Ansprüchen sowie
- die Gefahren des erwartbaren „Forum Shopping“ für grenzüberschreitende Verbandsklagen.
Standort
Rechtsanwälte GmbH
Gauermanngasse 2
1010 Wien
Österreich
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