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Veranstaltungsdetails
Programm
11 Okt 2023 Vergangene Veranstaltung
CMS Business Breakfast
Die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über „Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher“ wird zu einer massiven Änderung des bisherigen Systems der kollektiven Rechtsdurchsetzung von Konsument:innen gegen Unternehmen in Österreich führen.
Die Richtlinie ermöglicht qualifizierten Einrichtungen, auch grenzüberschreitend, im Wege von Sammelklagen einstweilige Maßnahmen und/oder Abhilfemaßnahmen (z. B. Entschädigung oder Vertragsauflösung) bei Verstößen gegen das allgemeine Verbraucherrecht, den Datenschutz, Finanzdienstleistungen, Reisen und Tourismus, Energie, Telekommunikation, Umwelt, Gesundheit sowie Luft- und Eisenbahnverkehr für geschädigte Verbraucher:innen gegen Unternehmen geltend zu machen.
Im Rahmen unseres Business Breakfast erläutern wir die Verbandsklagenrichtlinie und gehen dabei insbesondere auf folgende Fragen ein:
- Womit ist bei der Umsetzung der Richtlinie in Österreich zu rechnen?
- Was bedeutet die bis heute fehlende Umsetzung in der Praxis?
- Tipps & Tricks für den raschen und effizienten Umgang mit einer Sammelklage bzw. Massenverfahren aus der Sicht erfahrener Streitanwält:innen.
Im Falle einer zwischenzeitig veröffentlichten Regierungsvorlage zur Umsetzung der Richtlinie werden wir das Programm kurzfristig ändern und Sie über den Inhalt der Regierungsvorlage informieren.
Standort
Rechtsanwälte GmbH
Gauermanngasse 2
1010 Wien
Österreich