Auf dem Arbeitsmarkt- und Konjunkturgipfel am 30. Oktober hat die Regierung einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, dessen neue Regeln bereits am 1. Jänner 2016 in Kraft treten.
Die Arbeitsrechtsexperten Christoph Wolf und Jens Winter stellen Ihnen die kommenden Änderungen und ihre Auswirkungen auf die Praxis vor:
- All-In-Klauseln: Ausweisung des Grundlohns im Arbeitsvertrag oder Dienstzettel wird verpflichtend.
- Konkurrenzverbote: Einschränkung nachvertraglicher Konkurrenzklauseln auf Arbeitnehmer in gehobener Position und beschränkte Zulässigkeit von Konventionalstrafen.
- Informationspflicht: Aktive Information der Teilzeit-Mitarbeiter bei Stellen mit höherem Arbeitszeitausmaß.
- Ausbildungskosten: Verkürzung der Frist für die Rückforderung von Ausbildungskosten durch den Arbeitgeber.
- Arbeitszeit: Ausdehnung der täglichen Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden bei aktiver Reisezeit.