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30 Nov 2023 Vergangene Veranstaltung
Schadensgutmachung als Wundermittel gegen Strafen
Unternehmen sind immer wieder mit Straftaten von Führungskräften und Mitarbeitern konfrontiert. Diese Straftaten werden häufig durch ein neues Management, nach Unternehmensübernahmen oder auf Hinweis eines Whistleblowers entdeckt. Nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz kann auch das Unternehmen für das Fehlverhalten einer Führungskraft oder eines Mitarbeiters bestraft werden. Durch rechtzeitige Selbstanzeige oder Tätige Reue kann das Unternehmen bei Finanzvergehen und Vermögensdelikten (zB Untreue, Betrügerische Krida) eine Bestrafung vermeiden.
Im Fokus:
- Unter welchen Voraussetzungen kommen Selbstanzeige und Tätige Reue in Frage?
- Welche Besonderheiten gelten bei Selbstanzeige und Tätiger Reue durch Unternehmen?
- Worauf ist zu achten, damit Selbstanzeige und Tätige Reue die Strafbarkeit verhindern?
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