Rechtsanwaltskanzlei für Horizontale Vereinbarungen in Österreich
Wir beraten in allen Belangen von horizontalen Vereinbarungen – international und in Österreich
Hauptansprechpartner:innen
Der Grat zwischen zulässigem Verhalten und einem Kartellrechtsverstoß ist manchmal sehr schmal. Unsere Expert:innen verfügen über Fachwissen in sämtlichen Bereichen einer horizontalen Zusammenarbeit von Unternehmen:
- Joint Ventures,
- Bildung von Konsortien,
- Spezialisierung,
- gemeinsame Produktion,
- gemeinsame Forschung und Entwicklung,
- Technologietransfer,
- Einkaufsgemeinschaften / Einzelhandelsverbünde,
- gemeinsame Vermarktung,
- Standardisierung, Informationsaustausch usw.
So unterstützen wir unsere Mandantschaft bei der Einhaltung des Wettbewerbsrechts und dem Schutz ihrer Geschäftsinteressen gegen illegale Aktivitäten.
Wir sind auch Vorreiter bei der Beratung von Mandant:innen zu Nachhaltigkeitsvereinbarungen, mit denen sie ihre Ziele unter Berücksichtigung des gesamtgesellschaftlichen Wohls erreichen können.
Außerdem beraten wir unsere Mandant:innen wettbewerbsrechtlich bei M&A-Transaktionen zwischen Wettbewerbern.