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Big Data und Profiling

Auswertung großer Datenmengen – Big Data und Profiling

Das Schlagwort Big Data ist im Zusammenhang mit dem Thema Digitalisierung und Industrie 4.0 ein Dauertopic. Big Data Anwendungen ermöglichen es möglichst große und umfangreiche Datenbestände zu erheben, speichern und zu verarbeiten. Auf der Basis dieser Auswertungen kann zum Beispiel die Effizienz der eigenen Geschäftsprozesse oder die Kundenansprache gesteigert werden. Dieser Datensatz kann aber auch für die sogenannte automatisierte Entscheidungsfindung genutzt werden, welche es dem Unternehmen ermöglicht, gegenüber den Betroffenen bestimmte Entscheidungen zu treffen. Zur automatisierten Entscheidungsfindung zählt auch das Profiling, welches zur Bewertung persönlicher Aspekte einer natürlichen Person eingesetzt wird: Dabei werden Aspekte wie die Arbeitsleistung, persönliche Vorliegen, Interessen oder Aufenthaltsort analysiert und zum Beispiel als Entscheidungshilfen zu Gehaltserhöhungen genutzt.

Im Zusammenhang mit Big Data und Profiling sollten Sie daher beachten, dass für diese Verfahren die allgemeinen Grundsätze der DSGVO gelten (z.B.: Grundsätze der Datensparsamkeit, Zweckbindung und des grundsätzlichen Verbots der Datenverarbeitung vorbehaltlich der Erfüllung eines Erlaubnistatbestandes). Zudem sind die besonderen Regelungen zur automatisierten Entscheidungsfindung zu beachten: Sie sehen vor, dass die betroffene Person (z.B. der Arbeitnehmer) das Recht hat, nicht ausschließlich einer auf einer automatisierten Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden. Diese Entscheidung muss dieser Person gegenüber eine rechtliche Wirkung entfalten oder sie in erheblicher Weise beeinträchtigten. Hierzu zählt zum Beispiel ein Online-Einstellungsverfahren ohne jegliches menschliches Zutun. Folglich bedarf es im Regelfall einer menschlichen Intervention. Ausnahmen vom Erfordernis der menschlichen Invention sind dann gegeben, wenn die automatisierte Entscheidungsfindung für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrages notwendig ist oder wenn die betroffene Person dazu ihre Einwilligung gegeben hat.

Für die praktische Umsetzung bedeutet dies, dass Ihr Unternehmen die Überlegungen anstellen sollte, ob personenbezogene Daten von vornherein zu Big Data-Analysen, insbesondere Profiling, genutzt werden. Viele Unternehmen stellen jedoch erst während der Verarbeitung fest, dass sie die Datenbestände auch zu diesen Zwecken nutzen. In so einem Fall ist der Einsatz eines angemessenen Pseudonymisierungsverfahrens anzudenken.