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Compliance Package – Österreich Vorreiter bei neuer Online Lösung!

11/2019

Die Umsetzung der 5. Geldwäsche Richtlinie steht ante portas – mit 10. Januar 2020 soll die aktuelle Novellierung des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes („WiEReG“) in Kraft treten. Damit wird das Register quasi öffentlich. Für Unternehmen gibt es aber eine weitere interessante Neuerung, die für viele das praktische Handling mit dem Register erleichtern wird.

Wie bekannt sein sollte, hat jede österreichische Gesellschaft ihre wirtschaftlichen Eigentümer in das Wirtschaftliche Eigentümer Register einzumelden. Dieses gibt es in Österreich durch Umsetzung der 4. Geldwäsche Richtlinie bereits seit Jänner 2018. Eine zentrale Plattform für die Speicherung und Einsichtnahme der für die Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer erforderlichen Dokumente, das sogenannte Compliance Package, ist nun wesentlicher Bestandteil der 5. Geldwäsche Richtlinie.

Da Banken und Versicherungen als Verpflichtete auf den Inhalt des Registers nicht vertrauen dürfen, fordern sie in der Praxis von Unternehmen Nachweise für wirtschaftliche Eigentümer an. Wenn ein Unternehmen nun in Geschäftsbeziehung mit mehreren Verpflichteten ist, so hat es diese Dokumente im wiederholten Fall zu liefern. Bei komplexeren Firmenstrukturen kann dies naturgegeben einige Zeit in Anspruch nehmen, insbesondere wenn dem jeweiligen Verpflichteten die komplexe Struktur noch erklärt werden muss.

Mit dem Compliance Package wird es nun eine neue IT Lösung geben, bei dem Rechtsanwälte für Unternehmen ein Paket an Daten zusammenstellen können, aus denen der wirtschaftliche Eigentümer ersichtlich ist. Dies können zum Beispiel Gesellschaftsverträge, Syndikatsverträge oder ausländische Registerauszüge sein.

Compliance Package: Die Vorteile im Überblick

  • Das Compliance-Package wird für ein Jahr gültig sein.
  • Verpflichtete können künftig auf Basis der im Compliance-Package enthaltenen Dokumente wirtschaftliche Eigentümer feststellen und überprüfen.
  • Unternehmen müssen nicht mehr jedem Verpflichteten einen eigenen Satz Dokumente übermitteln. Die zeitaufwendige Übermittlung und Anforderung der Dokumente wird ersetzt durch die Einsicht in das Compliance-Package.
  • Das Unternehmen kann selbst festlegen, wer Einsicht in die Dokumente nehmen darf: alle Verpflichteten oder nur bestimmte Verpflichtete und auf Anfrage.

Last but not least wird es die Möglichkeit geben, dass Rechtsanwälte eine Bestätigung über die Prüfung des wirtschaftlichen Eigentümers – etwa in Form einer Legal Opinion – dem Compliance Package beilegen. 

Begrüßenswerte Änderungen

Aus unserer Sicht wird das Compliance Package und die Bestätigung über Wirtschaftliche Eigentümer insbesondere für Unternehmen mit einer komplexen Eigentümerstruktur erhebliche Vereinfachungen im Umgang mit Verpflichteten und dem Register bringen.

Autoren

Foto vonOliver Werner
Oliver Werner
Partner
Wien