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Newsletter 24 Feb 2020 · Österreich

Das "neue" GHG: Änderungen im serbischen Gesetz über Handelsgesellschaften

2 min. Lesezeit

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Die wesentlichste Neuerung des Gesetzes über die Änderungen des Gesetzes über die Handelsgesellschaften „GHG“ ist es, dass nunmehr Mitarbeiter, Investoren oder Berater eine Beteiligung an einer GmbH erwerben und dadurch vom zukünftigen Erfolg des Unternehmens profitieren können. Das Recht, einen Anteil an einer Gesellschaft zu erwerben, wurde zu einem neuen Finanzinstrument, welches wiederum durch ein neues Rechtsinstitut – die Reservierung eines eigenen Anteils – geregelt wird. Dieses Finanzinstrument ermöglicht den Erwerb eines Anteils an einer Gesellschaft zu einem bestimmten Zeitpunkt und zu einem bestimmten Preis. Die Eintragung des Eigentums unterliegt weder der Steuerpflicht noch fallen Maklergebühren an.

IT-Sektor und Start-ups profitieren von neuem Gesetz über Handelsgesellschaften

Das Hauptziel dieser Änderungen ist es, die IT-Branche und Start-Ups, zu fördern, da diese in der Anfangsphase ihrer Geschäftstätigkeit über begrenzte Ressourcen verfügen und dadurch nicht in der Lage sind, qualifizierte Mitarbeiter mit entsprechend hohen Gehältern zu entlohnen.

 Das "neue" GHG: Gewinnausschüttung auch für Mitarbeiter und Aktionäre

Durch das GHG können Mitarbeiter und Aktionäre an der Gewinnausschüttung beteiligt werden. Auch der Anteil der eigenen Aktien, die eine Aktiengesellschaft an Mitarbeiter und Vorstandsmitglieder ausgeben kann, wird von derzeit 3% auf 5% erhöht. Der Anteil aller reservierten eigenen Aktien am Aktienkapital einer Gesellschaft darf 40% nicht übersteigen, und das Recht, eine Aktie zu erwerben, wird nicht als öffentliches Angebot betrachtet.

Das GHG wurde am 24. Dezember 2019 im „Offiziellen Amtsblatt der Republik Serbien" Nr. 91/2019 veröffentlicht. Der kleinere Teil der Bestimmungen des GHG wird am 1. Januar 2020 in Kraft treten, während der größere Teil der Bestimmungen des RBG am 1. April 2020 in Kraft treten wird.