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Zum Thema "geschlossene Betriebe" wurden verschiedene Rechtsanwaltskanzleien und Rechtsexperten befragt. Laut den Experten der Rechtsanwaltskanzlei CMS besteht im Falle einer Pandemie „keine Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers. Der Grund: Corona sei als höhere Gewalt einzustufen, bei der laut Risikoregelung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) der Arbeitnehmer den Schaden zu tragen habe.
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