Home / Veröffentlichungen / Compliance-Package ante portas – kommt das Ende...

Compliance-Package ante portas – kommt das Ende langwieriger KYC-Prozesse?

05/11/2020

Für komplexe Unternehmen, Familienunternehmen und Stiftungen ist die Erfüllung der KYC-Verpflichtungen von Banken und Versicherungen für gewöhnlich zeitintensiv und aufwendig. In Kürze gibt es dazu eine Vereinfachung. Mit dem neuen Compliance-Package wird der Prozess erheblich vereinfacht und geradliniger. Unternehmen haben bald die Möglichkeit, alle Unterlagen und Informationen, die zur Feststellung ihrer wirtschaftlichen Eigentümer notwendig sind, an das Register der wirtschaftlichen Eigentümer (WiEReG-Register) zu übermitteln.

Beginnend mit 10. November 2020 können Dokumente für die Feststellung und Überprüfung wirtschaftlicher Eigentümer in einem Paket übermittelt und von Banken und anderen Verpflichteten für die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten eingesehen und verwendet werden (Compliance-Package).

Welche Vorteile bringt das Compliance-Package?

Für Unternehmen mit komplexen Beteiligungsstrukturen oder vielen wirtschaftlichen Eigentümern kann das Compliance-Package eine erhebliche Erleichterung bedeuten. Bis dato müssen unzählige Formulare pro Bank, Versicherung, Rechtsanwalt oder Steuerberater ausgefüllt und zudem für neue Geschäftsbeziehungen aktualisierte Dokumente beigebracht werden. So darf ein Registerauszug oder Gesellschaftsvertrag typischerweise nicht älter als 6 Wochen sein. Ein Compliance-Package kann dagegen innerhalb des Gültigkeitszeitraums von einem Jahr beliebig oft verwendet werden. Es muss lediglich ein Mal jährlich überprüft werden, ob die gemeldeten wirtschaftlichen Eigentümer noch aktuell sind.

Anstatt für jede Bank andere Formulare auszufüllen, kann das Compliance-Package dazu genutzt werden, Banken alle Informationen zur Etablierung der wirtschaftlichen Eigentümer effizient zu übermitteln. Wir erwarten dadurch neben einer Kostenersparnis auch eine Beschleunigung zeitkritischer Prozesse für Unternehmen (z.B. bei einer Neukonteneröffnung oder einem Kreditantrag).

Das Unternehmen kann die Einsicht in das Compliance-Package auch einschränken. Es ist möglich, nur einzelnen Verpflichteten Zugriff zu gewähren (z.B. der Hausbank oder dem Wirtschaftsprüfer). Zusätzlich kann auch direkt beim Unternehmen oder bei dessen Rechtsanwalt unkompliziert um Einsicht angesucht werden.

Sofern etwa aus Gründen des Wettbewerbsrechts oder des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen ein Dokument nicht in das Compliance-Package aufgenommen werden soll, können wir für Sie darüber gerne einen Aktenvermerk, der dann die Originalurkunden ersetzt, erstellen. Die Verpflichteten können den Aktenvermerk aber mit voller Beweiskraft einsehen. Aus unserer Sicht ist dies vor allem für Stiftungszusatzurkunden bei Stiftungen als Konzernobergesellschaften eine gute Lösung.
Nicht zuletzt soll es auch im Konzernverhältnis zu erheblichen Vereinfachungen kommen. Beispielsweise müssen untergeordnete Rechtsträger in Zukunft nur auf das Compliance-Package der Konzernobergesellschaft verweisen, um den Verpflichtungen der Identifizierung ihrer wirtschaftlichen Eigentümer nachzukommen.

Gerne bringen wir Ihnen die zahlreichen Neuerungen des Compliance-Package persönlich näher und präsentieren Ihnen die Vorteile für Ihr Unternehmen!


Publikation CMS
CMS Wien Office

 

Pressemitteilung CMS

 

Autoren

Foto vonOliver Werner
Oliver Werner
Partner
Wien