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Nachfolge- und Vermögensplanung in der Familie ist zu empfehlen, um Steuern und Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Handeln Sie jetzt!
Derzeit gibt es in Österreich weder eine Vermögenssteuer noch eine Erbschafts- oder Schenkungssteuer. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer wurde bereits im Jahr 2008 aufgehoben. Warum aber hat der Gesetzgeber seit mehr als 15 Jahren keine neue Steuer für Erbschaften und Schenkungen eingeführt?
Zum einen war das Steueraufkommen mit etwa EUR 110 bis 150 Mio. jährlich vergleichsweise gering. Andererseits soll der Verwaltungsaufwand für die Erhebung hingegen sehr hoch gewesen sein.
Auch bei der Vermögenssteuer, die schon vor mehr als 30 Jahren abgeschafft wurde, war das Steueraufkommen nur gering.
Droht die Wiedereinführung der Erbschafts- und Vermögenssteuer?
Im September 2024 finden Nationalratswahlen statt. Bereits im vergangenen Jahr präsentierte die SPÖ ihr Modell für die erneute Einführung einer Vermögens- und Erbschaftssteuer, das in seinen Grundzügen folgende steuerliche Abgaben vorsieht:
SPÖ Modell
| Erbschaftssteuer | |||
| bis zu EUR 1 Mio. | 0% | ||
| 1 Mio. - 5 Mio. | 25% | ||
| 5 - 10 Mio. | 30% | ||
| 10 - 50 Mio. | 35% | ||
| ab 50 Mio. | 50% | ||
| Vermögenssteuer | pro Jahr | ||
| bis zu EUR 1 Mio. | 0% | ||
| 1 Mio. - 10 Mio. | 0,5% | ||
| 10 - 50 Mio. | 1% | ||
| ab 50 Mio. | 2% |
Der Hauptwohnsitz soll bis zu einem Freibetrag von EUR 1,5 Mio. steuerfrei bleiben.
Bei der Erbschaftssteuer für Unternehmen soll 85% des Betriebsvermögens bei Unternehmen steuerfrei bleiben, sofern der Betrieb mindestens 5 Jahre fortgeführt wird und die Mitarbeiter:innen im Betrieb verbleiben, wobei auch hier ein Freibetrag von EUR 1 Mio. zur Anwendung kommen soll.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch unklar, wie sich die Regierung nach der Nationalratswahl im Jahr 2024 zusammensetzen wird und ob es eine politische Mehrheit zur Wiedereinführung einer Erbschafts- oder Vermögenssteuer in Österreich geben wird.
Eine frühzeitige Nachfolge- und Vermögensplanung in der Familie ist unabhängig davon empfehlenswert, um Steuern und Erbstreitigkeiten zu vermeiden.
Vermögensplanung in der Familie
Bei der Vermögensplanung in der Familie gilt der Grundsatz „je früher, desto besser". Wichtige Fragen, die in diesem Kontext auftreten, sind:
- Wie setzt sich das Familienvermögen zusammen?
- Welche Familienstämme gibt es?
- Wie soll die Vermögensverteilung erfolgen?
- Welche Familienmitglieder möchten aktiv an der Vermögensverwaltung teilnehmen?
Bei der Nachfolgeplanung stehen folgende Ziele im Vordergrund:
- Versorgung der Eltern im Alter
- Vermeidung von Streitigkeiten unter den Geschwistern
- Schutz des Familienvermögens im Falle einer Scheidung
Schenkung, Familien Holding oder Privatstiftung?
Im Zuge der Vermögensplanung stellt sich die Frage, ob Schenkungen zu Lebzeiten oder die Gründung einer Familien GmbH („Familien Holding“) oder Privatstiftung am vorteilhaftesten ist.
Eine Schenkung zu Lebzeiten eignet sich besonders für Immobilien, sofern die Versorgung der Eltern im Alter sichergestellt wird.
Die Gründung einer Familien Holding wird gerne in Betracht gezogen, weil eine GmbH oder FlexCo kostengünstig ist und viel Gestaltungsspielraum bietet. Die Familie gibt sich damit selbst ein Regelwerk für die Zukunft.
Ein Vorteil der Privatstiftung ist die hohe Stabilität über Generationen hinweg, wodurch das Familienvermögen zusammengehalten wird. Durch diesen langfristigen Schutz des Vermögens kann die Versorgung der Familienmitglieder nachhaltig sichergestellt werden.
Ein großer Nachteil, der Privatstiftungen oft zugeschrieben wird, sind die fehlenden Kontrollrechte der Familie über das Vermögen. Diesem Umstand kann man durch sorgfältige Gestaltung entgegenwirken, indem man den Familienmitgliedern umfassende Kontrollrechte einräumt.
Die steuerlichen Vorteile von Privatstiftungen wurden zwar weitgehend abgeschafft, ein wesentlicher Steuervorteil ist jedoch erhalten geblieben: Beim Verkauf österreichischer Unternehmen bleibt der Veräußerungsgewinn steuerfrei, wenn er in der Privatstiftung re-investiert und nicht an die Begünstigungen ausgeschüttet wird. Die Steuerersparnis beträgt somit 23% vom Veräußerungsgewinn. Diesen Vorteil hat die Familien Holding nicht zu bieten.
Ein weiterer Vorteil der Privatstiftung ist, dass das Vermögen etwa bei Scheidungen nicht in die Aufteilungsmasse fällt, sofern die Privatstiftung bereits mehr als zwei Jahre vor der Scheidung gegründet wurde.
Auch die Kosten einer Privatstiftung werden oft überschätzt: Die Gründung kostet in etwa EUR 10.000, wobei es sich hier um einmalige Kosten handelt. Die jährliche Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses kostet ungefähr EUR 6.000, sofern es ein „ruhiges“ Jahr war, in dem die Privatstiftung keine Transaktionen durchgeführt hat. Die Kosten sind somit vergleichbar mit einer Familien Holding − ausgenommen der Kosten des Stiftungsvorstandes, die verhandelbar sind.
Steuerbelastung im Vergleich
Familien Holdings und Privatstiftungen unterliegen grundsätzlich 23% Körperschaftsteuer, es gibt aber eine Reihe spezieller Regelungen:
So sind etwa Gewinnausschüttungen aus österreichischen Unternehmen in einer Familien Holding genauso steuerfrei wie in einer Privatstiftung.
Bei Kapitalerträgen aus Wertpapieren oder Anleihen ist die Privatstiftung insofern steuerlich begünstigt, als dass die anfallende Zwischensteuer von 23% bei Zuwendungen an die Begünstigten unter bestimmten Voraussetzungen vom Finanzamt rückerstattet wird. Bei der Familien Holding fällt dagegen 23% Körperschaftsteuer an, die nicht rückerstattet wird.
Zuwendungen an Begünstigte einer Privatstiftung lösen – genau wie Gewinnausschüttungen aus einer Familien Holding – 27.5% Kapitalertragsteuer aus.
Ein klarer Nachteil der Privatstiftung ist jedoch, dass bei Übertragung des Familienvermögens in die Privatstiftung 2.5% Stiftungseingangssteuer vom Verkehrswert des Vermögens anfällt.
Handeln Sie jetzt!
Falls eine Erbschaftssteuer eingeführt wird, wird eine bestimmte – wenn auch nur kurze – Übergangsfrist gelten, bis das Gesetz in Kraft tritt.
Nutzen Sie diese Frist für Steueroptimierung innerhalb der Familie, beispielsweise durch Schenkung von Immobilien an Ihre Kinder.