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FIDIC Bauprojekt-Vertragsmuster 2017: Was gilt es zu beachten?

05/09/2018

Ende 2017 wurde die 2nd Edition der FIDIC-Vertragsbedingungen für internationale Bauprojekte veröffentlicht. Mit den neuen Verträgen werden unterschiedlichste, in der Praxis entstandene Regelungslücken geschlossen. Doch welche sind die wichtigsten Änderungen und wie sehen deren mögliche Auswirkungen auf die Praxis aus?

Bei den FIDIC-Verträgen handelt es sich um weltweit verwendete Vertragsmuster für internationale Bauprojekte. Sie dienen einer möglichst einheitlichen Vertragsausgestaltung zwischen den aus unterschiedlichen Rechtsordnungen stammenden Projektbeteiligten. FIDIC steht dabei als Akronym für Fédération Internationale des Ingénieurs Conseils, den internationalen Dachverband der beratenden Ingenieure im Bauwesen. Bereits seit 1957 entwickelt FIDIC Vertragsmuster für internationale Bauverträge, wobei im Jahr 1999 die wichtigsten Vertragsmuster als 1st Edition neu veröffentlicht wurden.

Diese umfassen das Red Book (Building and Engineering Works), das Yellow Book (Plant and Design-Build) und das Silver Book (EPC/Turnkey Projects). (Namensgebend ist dabei übrigens jeweils die Farbe der Einbände.) Während das Red Book am ehesten mit dem österreichischen Einheitspreisvertrag vergleichbar ist, entsprechen die Regelungen des Silver Books im Wesen jenen des Pauschalpreisvertrags mit funktionaler Leistungsbeschreibung. Das Ziel der FIDIC-Verträge ist es für jede Art von Großbauvorhaben jeweils geeignete Vertragsmuster bereitzustellen, um den Aufwand für die Vertragsverhandlungen und die Vertragsgestaltung möglichst gering zu halten.

Schwächen der bisherigen Vertragsmuster mit Neuauflage weitgehend behoben

Die bisherige Praxis zeigte, dass sich das System standardisierter Vertragsmuster für internationale Großbauprojekte bewährt hat. Sie hat jedoch auch Schwächen der Vertragsmuster aufgezeigt, deren Behebung das Ziel der nunmehrigen Neuauflage war. So wurden in allen FIDIC Books detailliertere Bestimmungen hinsichtlich der Anforderungen an Mitteilungen (requirements for notices) sowie der sonstigen Kommunikation aufgenommen. Ebenso wurden neben neuen Streitvermeidungsmechanismen (mechanisms for dispute avoidance) auch detaillierte Regelungen zur Qualitätsprüfung (quality management) sowie der Überprüfung, ob sich der Contractor vertragskonform verhält (verification of contractor’s contractual compliance), in die Neuauflage der FIDIC-Verträge aufgenommen.

Auffallend ist, dass die Vertragstexte der 2nd Edition etwa ein Drittel länger sind als jene der Erstauflage. Dies ist auf genauere Definitionen sowie detailliertere Textfassungen zurückzuführen, um in der Praxis aufgetretene Regelungslücken zu schließen. Im Folgenden nun die bedeutendsten Änderungen – ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

  • Die Funktionen des Engineers (Red/Yellow Book, Clause 3.7) sowie des Employer’s Representative (Silver Book, Clause 3.5) werden in den Determinations weitaus detaillierter geregelt als in der 1st Edition. So ist der Engineer etwa ausdrücklich für die Festsetzung des Baubeginns, die Prüfung des Bauzeitplans, Qualitätskontrollen und die Freigabe von Zahlungen verantwortlich. Unter diese Vorgaben fällt auch eine genaue Anleitung wie mit Claims umzugehen ist.
  • Neu in der 2nd Edition ist die Erwähnung von Key Personnel in Clause 6.12, das, sofern es bestellt ist, während den Bauarbeiten anwesend sein muss. Für den Fall einer vorübergehenden Verhinderung von Key Personnel hat, unter der Voraussetzung der Zustimmung des Engineers, eine geeignete Person dieses zu ersetzen. Das bestellte Key Personnel sollte die unter Clause 1.4 (Law and Language) vereinbarten Sprachen fließend beherrschen. Eine Pflicht zur Bestellung einer Key Personnel besteht allerdings nicht.
  • Die Kündigungsregelungen für den Employer (Clause 15) sowie für den Contractor (Clause 16) sind in der 2nd Edition weitaus detaillierter ausgestaltet, um in der Praxis auftretenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Vertragsbeendigungen entgegenzuwirken. Neu ist vor allem, dass bei Verstößen gegen eine Festlegung des Engineers bzw. einer Entscheidung des Dispute Avoidance and Adjudication Boards (DAAB) durch den Employer, dem Contractor das Recht auf Vertragsauflösung zusteht. Der Contractor hat die Auflösung aber 14 Tage vorher anzukündigen. Ebenfalls neu ist, dass der Contractor in Fällen von Korruption oder Kollusion oder wenn der Employer seine Ansprüche gegen den Contractor ohne dessen Zustimmung abtritt, zu einer sofortigen Vertragsauflösung berechtigt ist. Die Clause 15 und 16 umfassen nicht nur die Kündigung an sich, sondern auch Regelungen zum Prozedere nach der Vertragskündigung.
  • In den Neuauflagen wird erstmals der Punkt Claims (Clause 20) neben den Disputes and Arbitration (Clause 21) getrennt behandelt. Diese Umstrukturierung umfasst auch die Employer’s Claims, welche nunmehr zusammengefasst in Clause 20 geregelt sind. Wesentlich ist die Neuerung, dass bei Nichtbefolgung einer Entscheidung des DAAB nach Clause 21.4 die Möglichkeit der Beendigung des Vertrages besteht. Durch dieses Beendigungsrecht erlangen die Entscheidungen des DAAB sicherlich mehr Durchsetzungsmacht. Zudem ist auch hervorzuheben, dass eine Verfristung der Rücktrittsgründe nicht vorgesehen ist und der Employer trotz Vorliegen eines Auflösungsgrundes nicht dazu verpflichtet ist, diesen unmittelbar geltend zu machen. 

Zusammenfassend handelt es sich bei der 2nd Edition um ein modernes Vertragswerk für internationale Bauprojekte, das an den Grundstrukturen der 1st Edition festhält, jedoch an die Anforderungen der jahrelangen Praxis angepasst wurde. Aufgrund der Vielzahl an vorhandenen Spezifikationen der 2nd Edition besteht für Unternehmen jedenfalls entsprechender Anpassungsbedarf der Bauverträge, wobei unser erfahrenes Baurechtsteam gerne beratend zur Seite steht.

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Nikolaus Weselik
Partner
Wien
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Mariella Kapoun
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