Open navigation
Suche
Büros – Österreich
Alle Standorte entdecken
Globale Reichweite

CMS bietet nicht nur fachkundige Rechtsberatung für lokale Jurisdiktionen, sondern meistert mit Ihnen zusammen effektiv die Komplexität des globalen Geschäfts- und Rechtsumfeldes.

Entdecken Sie, wo wir tätig sind
Insights – Österreich
Alle Insights entdecken
Suche
Expertise
Insights

Unsere Expertinnen und Experten bieten eine zukunftsorientierte Beratung für Ihr Unternehmen in einer Vielzahl von Fachgebieten und Branchen weltweit.

Themen entdecken
Büros
Globale Reichweite

CMS bietet nicht nur fachkundige Rechtsberatung für lokale Jurisdiktionen, sondern meistert mit Ihnen zusammen effektiv die Komplexität des globalen Geschäfts- und Rechtsumfeldes.

Entdecken Sie, wo wir tätig sind
CMS Austria
Insights
Über CMS

Wählen Sie Ihre Region

Veröffentlichung 10 Jan 2022 · Österreich

Verlängerung des Ge­sell­schafts­recht­li­chen COVID-19 Gesetzes

1 min. Lesezeit

Auf dieser Seite

Zumindest was das Zusammenkommen von Gesellschaftern und Aktionären bei Generalversammlungen und Hauptversammlungen betrifft, hat der Gesetzgeber den Ernst der Pandemie erkannt und die zuletzt bis 31. Dezember 2021 gültigen Erleichterungen bis 30. Juni 2022 verlängert (BGBl. I Nr. 246/2021).

Generalversammlungen von GmbHs und Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften können nun weiterhin bis 30. Juni 2022 als virtuelle Versammlungen abgehalten werden. Dasselbe für Generalversammlungen von Genossenschaften und Vereinen. 

Die Fristen für die Erstellung von Jahresabschlüssen und die Einreichung beim Firmenbuch wurden ebenso verlängert. 

Für die Insolvenzantragspflicht wurden allerdings keine Erleichterungen beschlossen. Die Sistierung der Insolvenzantragspflicht für Kapitalgesellschaften bei (bloßer) Überschuldung endete daher mit Ablauf des 30. Juni 2021 und wurde nicht wieder eingeführt. Die pandemiebedingte Sanierungsfrist beträgt laut §69 Abs 2a IO 120 Tage.

Für Einzelheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 
 

Zurück nach oben