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Viele Früchte sind verboten: An­ti­kor­rup­ti­ons­ge­setz für Ärzte

14 May 2009 Österreich 1 min. Lesezeit

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Das Antikorruptionsgesetz gilt nur für Ärzte in öffentlichen Spitälern und Amtsfunktionen. Auch das Standesrecht schreibt aber strenge Regeln für den Umgang mit Pharmafirmen vor.

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Ärztemagazin 05/2009
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