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Wenn der Weg zur Arbeit zählt

Der Standard

01/10/2015

Für Außendienstmitarbeiter ohne fixen Dienstort ist der Fahrtweg zum ersten Kunden bereits Teil der Arbeitszeit, entschied jüngst der EuGH. Das Urteil bestätigt Österreichs Rechtslage.

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Wenn der Weg zur Arbeit zählt
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