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Zum Umfang der Auf­klä­rungs­pflicht bei Kreuzstich

25 Apr 2016 Österreich 1 min. Lesezeit

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In einer neueren Entscheidung des OGH hat dieser ausgesprochen, dass ein Patient über das Risiko einer Querschnittslähmung aufgrund eines Kreuzstiches aufzuklären ist.

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