Wir freuen uns, Ihnen die fünfte Ausgabe des CMS Guide to Anti-Bribery and Corruption Law präsentieren zu können.
In dieser Ausgabe des Leitfadens wird die Rechtslage in 42 Ländern beschrieben, somit wurden mehr Länder berücksichtigt als je zuvor. Sie enthält Informationen zu allen BRIC-Staaten und zu einer größeren Anzahl an Ländern in Asien (China, Singapur, Thailand, Malaysia und Indonesien), im Nahen Osten (VAE, Saudi-Arabien und Oman) sowie in Südamerika (Brasilien, Mexiko, Chile und Kolumbien).
Seit der Veröffentlichung der letzten Ausgabe im Jahr 2016 sind weltweit wesentliche Änderungen im Bereich Korruptionsbekämpfung vorgenommen worden. Viele der Länder, auf die wir auf den folgenden Seiten eingehen werden, haben ihre Gesetze zur Korruptionsbekämpfung aktualisiert, verschärft und ausgeweitet. Nur 10 der Länder, die in der letzten Ausgabe berücksichtigt wurden, haben keinerlei Änderungen vorgenommen. Mit der Einführung des Sapin-II-Gesetzes in Frankreich sollen beispielsweise die französischen Antikorruptionsgesetze an internationale Standards zur Korruptionsbekämpfung angeglichen werden. Das neue Gesetz in Frankreich sieht die Einrichtung einer neuen Antikorruptionsagentur (Agence française anticorruption) vor und verpflichtet Unternehmen mit mindestens 500 Mitarbeitern und einem Umsatz von mehr als EUR 100 Mio. zur Umsetzung eines Programms zur Verhinderung und Aufdeckung von Korruption. Ein weiteres Beispiel ist, dass das australische Strafgesetzbuch (Criminal Code Act 1995 (Cth)) durch einen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität (Crimes Legislation Amendment (Combatting Corporate Crime) Bill 2017 (Cth)) geändert werden soll. Dieser sieht vor, dass die Bestechung ausländischer Amtsträger durch die Mitarbeiter eines Unternehmens zu dessen Gunsten eine strafbare Handlung mit Unternehmenshaftung darstellt, selbst wenn die Tat außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes verübt wurde. Das Kapitel zu Australien beruht auf der Annahme, dass der Gesetzesentwurf noch diesen Sommer beschlossen wird.
In den meisten Ländern ist Bestechung im privaten Sektor strafbar, nur in 11 Staaten stellt ausschließlich die Bestechung öffentlicher Amtsträger eine Straftat dar. Fast alle Länder erkennen das Konzept der Unternehmenshaftung für Bestechung an (außer Bulgarien und Oman, wo nur natürliche Personen strafrechtlich verfolgt werden können), doch in fünf Ländern können gegen Unternehmen nur Zivil- oder Verwaltungsstrafen verhängt werden (Brasilien, Kolumbien, Deutschland, Ungarn und Mexiko). In fünf Ländern (Australien, Chile, Italien, Schweiz und Großbritannien) können Unternehmen nun strafrechtlich belangt werden, wenn sie es unterlassen, zu verhindern, dass sich ihre Vertreter in ihrem Namen der Bestechung schuldig machen. Dies verdeutlicht den weltweiten Trend, Unternehmen für die Taten ihrer Mitarbeiter zur Verantwortung zu ziehen. Außerdem ist ein Einstellungswandel in Bezug auf die Unternehmensverantwortung erkennbar.
Wie in den früheren Ausgaben finden Sie in diesem Leitfaden für jedes der 42 Länder Antworten auf die folgenden wichtigen Fragen:
- Welche Straftaten gibt es?
- Wer ist wann haftbar?
- Welche Strafen sind vorgesehen?
- Welche Rechtfertigungsgründe gibt es?
Wir hoffen, dass Ihnen der Leitfaden von Nutzen sein wird.
Wir möchten allen danken, die zu diesem Leitfaden beigetragen haben. Insbesondere möchten wir den folgenden Mitwirkenden danken:
- Khaitan & Co., der führenden Anwaltskanzlei in Indien mit Niederlassungen in Mumbai, Neu-Delhi, Kalkutta und Bangalore, für ihre laufenden Beiträge zu diesem Leitfaden.
- Rajah & Tann Asia (einer transnationalen Anwaltskanzlei mit Niederlassungen in ganz Asien) für die Ausarbeitung der Kapitel zu Thailand, Malaysia und Indonesien.
- Corrs Chambers Westgarth, der führenden Anwaltskanzlei Australiens, für die Ausarbeitung des Kapitels zu Australien.
- Feras Al Shawaf, einem Partnerunternehmen von CMS in Saudi-Arabien, für die Ausarbeitung des Kapitels zu Saudi-Arabien – einem von neun neuen Ländern, die in diese Ausgabe des Leitfadens aufgenommen wurden.
Am Ende des Leitfadens finden Sie die Kontaktdaten aller wichtigen Mitwirkenden. Diese stehen Ihnen gerne für eventuelle Fragen zur Verfügung.
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