Business Breakfast | Neuerungen in der Umweltwerbung
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22 Jun 2026
Wir laden Sie herzlich zu unserer Veranstaltung zu den Neuerungen in der Umweltwerbung durch die Umsetzung der EmpCo-Richtlinie ein!
Nachhaltigkeit ist längst ein zentraler Bestandteil moderner Markenkommunikation. Doch wie weit darf Werbung mit Umweltaussagen gehen?
Mit der EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (Richtlinie (EU) 2024/825, „EmpCo-Richtlinie“) stehen Unternehmen vor weitreichenden Änderungen. Künftig gelten strengere Anforderungen, insbesondere in den folgenden Bereichen:
Generische Umweltaussagen wie „grün“ und „nachhaltig“
Zukunftsbezogene Umweltaussagen
Werbung mit „CO2-Neutralität“
Nachhaltigkeitssiegel
Die Änderungen werden unmittelbare Auswirkungen auf Marketing, Kommunikation und Produktdarstellung haben und sollen ab dem 27. September 2026 in der gesamten EU gelten.
Im Rahmen unseres Business Breakfasts geben wir Ihnen einen kompakten Überblick über die wichtigsten Neuerungen und erklären was die EmpCo-Richtlinie konkret für Ihre Marketing- und Nachhaltigkeitsstrategie bedeutet.
Anschließend haben Sie im Rahmen des Q&As und des Networkings die Möglichkeit, Ihre Fragen direkt an unsere Expert:innen zu richten.
Standort
Rechtsanwälte GmbH
Gauermanngasse 2
1010 Wien
Österreich
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