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Veranstaltungsdetails
Programm
19 Jun 2024 Vergangene Veranstaltung
Am 2. Mai 2024 hat die Bundesregierung den lang erwarteten Entwurf für die Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie in Österreich vorgelegt.
Demnach soll künftig jede Qualifizierte Einrichtung die Unterlassung / das Verbot unerlaubter Praktiken eines Unternehmers, die die kollektiven Interessen von Verbraucher:innen beinträchtigen, sowie Abhilfe für einzelne Verbraucher:innen verlangen können. Da der Entwurf ein Inkrafttreten bereits einen Tag nach der Kundmachung vorsieht, sollten sich Unternehmen bereits jetzt mit der erwartbaren neuen Rechtslage befassen.
Unsere CMS Expert:innen informieren Sie über die wesentlichen Neuerungen des kollektiven Verbraucherrechtsschutzes und zeigen Ihnen, worauf Sie jetzt achten müssen.
Die Themenschwerpunkte sind u.a.
- die Anforderungen an eine Qualifizierte Einrichtung nach dem QEG,
- Opt-in oder Opt-out,
- das völlig neue (dreistufige) Verfahrenskonzept,
- die (verhinderte) Verjährung von Ansprüchen sowie
- die Gefahren des erwartbaren „Forum Shopping“ für grenzüberschreitende Verbandsklagen.
Standort
Rechtsanwälte GmbH
Gauermanngasse 2
1010 Wien
Österreich