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Vergangene Veranstaltung

Kar­frei­tag-Ur­teil des EuGH: Feste feiern wie sie fallen?“

Auswirkungen der Kar­frei­tags­ent­schei­dung für die ar­beits­recht­li­che Praxis

18 Feb 2019, 08:00 - 10:00 CEST Österreich CMS Wien

Ver­an­stal­tungs­de­tails

Programm

18 Feb 2019 Vergangene Veranstaltung

08:00 - 10:00 CEST

Veranstaltungsort

Wien, Österreich

Der EuGH (C-193/17) hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die gesetzliche Regelung, wonach der Karfreitag nur für Angehörige der evangelischen Kirchen ein gesetzlicher Feiertag ist, gegen das Antidiskriminierungsrecht verstößt. Ein Arbeitnehmer ohne Bekenntnis, für den der Karfreitag ein "normaler" Arbeitstag war, hatte das Feiertagsarbeitsentgelt für diesen Tag eingeklagt.

Der EuGH hat am 22. Jänner 2019 entschieden, dass ein gesetzlicher Feiertag nur für Angehörige einer bestimmten Religionsgemeinschaft eine Diskriminierung aufgrund der Religion darstellt. Die Auswirkungen des EuGH-Urteil sind beträchtlich, geht es doch darum, unter welchen Voraussetzungen zukünftig allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter Fortzahlung des Entgelts am Karfreitag frei gegeben werden muss. 

Die EuGH-Entscheidung zum Karfreitag ist dabei in einem größeren Kontext zu stellen. Behandelt werden soll daher nicht nur das Feiertagsrecht, das insbesondere durch die zunehmende religiöse Pluralisierung der Gesellschaft als Materie mit arbeitsrechtlicher Relevanz immer mehr in den Fokus des Antidiskriminierungsrecht gerät. Im betrieblichen Alltag stellen sich auch vermehrt Fragen zu sonstigen Dienstverhinderung aus religiösen Gründen wie etwa beim Beten am Arbeitsplatz.

Wir wollen den Fragen nachgehen und Lösungsansätze dafür präsentieren:

  • welche unmittelbaren Auswirkungen die Karfreitagsentscheidung für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber hat,
  • was die Karfreitagsentscheidung für bestehende Feiertagsregelungen in Kollektivverträgen bedeutet,
  • welche Möglichkeiten dem Gesetzgeber zu Verfügung stehen, um das Feiertagsrecht zu sanieren,

wie mit Dienstverhinderungen aus religiösen Gründen im Betrieb umzugehen ist - wie weit haben oder dürfen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber das Religionsbekenntnis prüfen?

Vortragende:
Dr. Andrea Potz: Arbeitsrechtsexpertin bei CMS Reich-Rohrwig Hainz
Prof. em. Dr. Richard Potz: Leiter des Instituts für Rechtsphilosophie, Religions- und Kulturrecht der Universität Wien

Standort

CMS Reich-Rohrwig Hainz
Rechtsanwälte GmbH
Gauermanngasse 2
1010 Wien
Österreich
Zu Google Maps
Google Maps öffnen © OpenStreetMap

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