Regierungsprogramm 2025-2029: Ampel für Energiewende auf Grün?
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Auf die neue Regierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS kommen turbulente Zeiten zu, insbesondere aufgrund globalpolitischer Umschwünge. Dessen ungeachtet, hat die Ampel nach österreichischem Modell auch ein Defizitverfahren abzuwenden (oder nicht abzuwenden, mit den entsprechenden Konsequenzen). Vor diesem Hintergrund kann sich die heimische Energiewirtschaft, allen voran im Bereich der Erneuerbaren Energien, berechtigt die Frage stellen, was die Zukunft für die Energiewende bringen wird? Einen interessanten Einblick gibt das Regierungsprogramm für 2025-2029, das – soviel kann jetzt schon gesagt werden – vorsichtigen Optimismus erlaubt:
- Regulatorik: Die sieben Seiten, in denen die Koalitionspartner ihre Pläne für Energie und Netze präsentieren, sehen das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) gleich an erster Stelle vor. Ob dies daran liegt, dass dem Erlass des ElWG die höchste Priorität eingeräumt wird oder (lediglich) Erwartungen der Marktteilnehmer beruhigt werden sollen, kann offenbleiben. Jedenfalls positiv ist der Hinweis auf das bidirektionale Laden, ergo die Nutzung von E-Autos als Stromspeicher. Die Formulierungen dazu im Regierungsprogramm weist jedoch darauf hin, dass vor Beschluss des ElWG weitere Legislativprozesse im Sinne von Verhandlungen zu erwarten sind. Es bleibt zu hoffen, dass, unter anderen, der flexible Netzzugang, die weitergehenden Möglichkeiten der Nutzung von Direktleitungen (Peer-to-Peer) und die Neuerungen zur Erneuerbaren Energiegemeinschaft (insbesondere Träger-EEGs) nicht lange auf sich warten lassen. Die im Regierungsprogramm enthaltene Umsetzungsfrist bis Sommer 2025 wirkt jedenfalls ambitioniert. Geplant ist weiters eine Novelle des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG).
Zur Flexiblen Kapitalgesellschaft als Träger-EEG siehe Ist die FlexCo ideal für Energiegemeinschaften?
- (Netz-)Infrastruktur: Netzerrichtung, -ausbau und -sanierung sowie die Netzdienlichkeit stehen im Fokus der einschlägigen Infrastrukturbestrebungen. Das Regierungsprogramm enthält hierzu allgemeine Strategieziele, wie die Verbesserung der Netzinfrastrukturplanung, aber auch konkretere Maßnahmen im Bereich der Netzkosten: Neben Zielen zur Senkung der Netzerrichtungs-, -ausbau- und -sanierungskosten wird auch die Tragung der Netzkosten adressiert. Demnach soll netzdienliches, somit ein die Kapazitäten schonendes, Verhalten durch geringere Netzgebühren belohnt werden. Einspeiser wären stärker „leistungsabhängig“ an den Netzkosten beteiligt. Auch eine Leistungsgrenze („Spitzenkappung“) neuer Wind- und Photovoltaikanlagen ist vorgesehen. Besonders positiv zu bewerten ist aus unserer Perspektive der Programmpunkt zu Optimierung des Eigenverbrauchs durch Verbindung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen mit jenem der Stromspeicher. Die konkreten Maßnahmen im Bereich der Netzinfrastruktur können also mit Spannung erwartet werden.
- Dezentrale Energieversorgung: Seit Inkrafttreten des EAG wurden in Österreich über 1000 Energiegemeinschaften gegründet (Quelle: Endbericht 2024: Energiegemeinschaften in Österreich, TU Wien). In der Praxis stoßen die Gestaltungsmöglichkeiten jedoch noch auf Grenzen (bspw. bei der Vermarktung des Stroms durch die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft, der weder vom Überschusseinspeiser noch von der EEG verbraucht wird). Auch bei den wirtschaftlichen Möglichkeiten des Energiegemeinschaften-Modells besteht Luft nach oben: Gemäß § 79 Abs 2 EAG dürfen etwa an Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften keine großen Unternehmen teilnehmen (250 oder mehr Mitarbeiter; mehr als EUR 50 Mio. Jahresumsatz oder EUR 43 Mio. Bilanzsumme). Zurzeit steht solchen Großunternehmen – unter bestimmten Voraussetzungen – nur die Teilnahme an einer (finanziell weniger Anreize bietenden) Bürgerenergiegemeinschaft offen. Dabei wären große Unternehmen insbesondere in peripheren Industriegebieten in der Lage, die heimische Bevölkerung und auch kleinere Betriebe im Rahmen einer EEG mitzuversorgen. Wie die Regierung den Passus „Ermöglichung von Energiegemeinschaften für größere Unternehmen“ konkret umsetzen wird, bleibt zu erwarten. Dabei handelt es sich aus unserer Perspektive jedoch um einen Schritt in die richtige Richtung zur Ausschöpfung von Energiegemeinschafts-Potenzialen. Auch der im Programm enthaltenen Hinweis auf „Bürokratieabbau“ für Energiegemeinschaften klingt verheißungsvoll.
- Förderwesen: Trotz des budgetären Damoklesschwerts finden sich im Regierungsprogramm auch bestimmtere Aussagen zur (monetären) Förderung der Energiewirtschaft – der Fokus scheint erwartungsgemäß auch auf europäischen Geldern zu liegen. Finanzierungsmöglichkeiten und Haftungsübernahmen (Förderbanken; Österreichische Bundesfinanzierungsagentur) werden im Zusammenhang mit dem Netzausbau genannt. Für Unternehmen soll die Energieabgabenrückvergütung laut Regierungsprogramm beibehalten werden. Positiv zu werten ist auch die geplante Fortführung der „Transformation der Industrie“-Förderungen und die Ausweitung der antragsberechtigten Sektoren. Aufgrund der Budgetsanierung ist aktuell aber noch ungewiss, welche Förderungen tatsächlich aufrechterhalten, welche eingestellt sowie ob und in welchem Ausmaß neue Förderungen eingeführt werden („Vermeidung von Parallelstrukturen bei der Erneuerbaren-Förderung“; Steigerung der Fördereffizienz in der geplanten EAG-Novelle). Der Nullsteuersatz betreffend die Lieferung und Installation von (kleinen) Photovoltaikanlagen bis 35 kWp findet jedenfalls mit 31.03.2025 sein Ende; Leistungen, die aufgrund eines vor dem 07.03.2025 geschlossenen Vertrages erbracht werden, bleiben bis 31.12.2025 befreit.
Fazit und Perspektive
Der Blick in das Regierungsprogramm zeigt, dass – unabhängig von den politisch turbulenten Zeiten – die Energiewende fördernde Maßnahmen nicht vom Tisch sind. Handelt die Regierung entsprechend ihren Zusagen, kann die Energiewirtschaft mit Zuversicht in diese neue Legislaturperiode blicken. Auch vor dem Hintergrund europarechtlicher Vorgaben ist die Regierung zur Setzung entsprechender Maßnahmen in diesem Bereich angehalten, bspw. zur Umsetzung der RED III-Richtlinie (RL (EU) 2023/2413). Da die (zeitnahe) Umsetzung der Programmzusagen nicht gesichert ist, lohnt sich ein kurzer Blick auf den status quo: Die österreichische Rechtslage und Förderlandschaft bieten seit Jahren Möglichkeiten, die Energiewende proaktiv voranzutreiben und dabei Begünstigungen in Anspruch zu nehmen. Im Bereich der Energiegemeinschaften sind wir bspw. nicht nur gesetzlich (relativ) gut aufgestellt, sondern nehmen innerhalb der EU eine Vorreiterrolle ein. Unabhängig davon, ob und in welchem Ausmaß die Regierung ihren Zusagen entspricht, die gesetzlichen Grundlagen für die Schaffung und den Betrieb dezentraler Versorgungsmechanismen über Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen, Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und Bürger-Energiegemeinschaften bestehen – die Erfahrung diesbezüglich auch!