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Lange hat Österreich auf die Einlösung des Versprechens der Regierungskoalition gewartet, eine neue, flexiblere, den Ansprüchen von Start-ups und internationalen Investoren gerecht werdende Rechtsform einer neuen Kapitalgesellschaft zu schaffen und die Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung zu verbessern. Eine Rechtsform, die die Nachteile der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) vermeidet und zugleich Vorteile flexiblerer Gestaltungsmöglichkeiten bietet, wie wir sie aus dem Recht der Aktiengesellschaft (AG) kennen. CMS sieht in dieser Gesetzesreform enormes Potenzial und gründet unter Federführung von Rechtsanwalt Johannes Reich-Rohrwig, CMS Partner und Gesellschaftsrechtsexperte, zwei Flexible Kapitalgesellschaften zur weiteren Förderung von Start-ups.
Die Gründung der „EEQuIP Wir fördern Start-ups FlexKapG“ und der „EAFS Ihre Anlaufstelle für Start-ups FlexCo“ erfolgte heute am 1. Jänner 2024, unmittelbar nach Inkrafttreten des Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetzes. Die neue Gesellschaftsform der "Flexiblen Kapitalgesellschaft“ ist in vielen Aspekten ein richtiger und wichtiger Schritt, um innovativen Start-ups wie auch anderen Gründer:innen in der Frühphase flexible Finanzierungsinstrumente zu ermöglichen. So attestiert Rechtsanwalt Johannes Reich-Rohrwig, der in den Gesetzwerdungsprozess mit eingebunden und an der Ausarbeitung eines Regelungskonzepts beteiligt war, eine wesentliche Bereicherung der zur Verfügung stehenden Rechtsformen.
„Die Flexible Kapitalgesellschaft als völlig neue Gesellschaftsform schafft den Spagat zwischen der unflexiblen GmbH und der flexibleren, aber mit hohen Formalismen belasteten Rechtsform der Aktiengesellschaft“, so Johannes Reich-Rohrwig. „Diese Reform ermöglicht es, die für rasches Unternehmenswachstum notwendigen Finanzierungsrunden praktisch und erleichtert abzuwickeln. Zugleich werden die Möglichkeiten der Beteiligung von Mitarbeitern am Unternehmen – sowohl aus Sicht der Mitarbeiter als auch des Unternehmens – wesentlich attraktiver gestaltet.“
Deutlich mehr Flexibilität
Ab sofort ist die Gründung einer Flexiblen Kapitalgesellschaft möglich. Als Rechtsformzusatz kann man im Firmenwortlaut den Begriff „Flexible Kapitalgesellschaft“ wählen, doch sind auch der englisch-sprachige Ausdruck „Flexible Company“ und die Kurzbezeichnungen „FlexKapG“ sowie „FlexCo“ gestattet.
Was sind nun die attraktivsten Regelungen der Flexiblen Kapitalgesellschaft?
"Nomen est omen" verspricht die neue Rechtsform zahlreiche Vorteile für Gründer:innen und Investor:innen gleichermaßen: Dazu zählen flexible Kapitalaufbringungsmaßnahmen in Form eines genehmigten Kapitals oder einer bedingten Kapitalerhöhung zur Einräumung von Anteilsoptionen. Unternehmenswert-Anteile für Mitarbeiterbeteiligungen und sonstige Investoren, die zwar kein Stimmrecht vermitteln, dafür aber ein gesichertes Mitverkaufsrecht beim Exit. Vereinfachte Übertragungsmöglichkeiten von Geschäftsanteilen und Unternehmenswert-Anteilen. Die Gestattung des Erwerbs eigener Anteile genauso wie die Möglichkeit, im Gesellschaftsvertrag die (Zwangs-) Einziehung von Anteilen vorzusehen. Erleichtert wurde ferner die Beschlussfassung im Umlaufweg. Nicht zu vergessen sind die steuerlichen Begünstigungen im gleichzeitig beschlossenen Start-up-Förderungsgesetz.
Empfehlung: Ungeachtet aller Euphorie bei der Unternehmensgründung sollten Gründer:innen stets einen Businessplan erstellen, aus dem die künftigen Finanzierungserfordernisse ersichtlich sind. Daraus wird sich häufig die Erkenntnis ergeben, dass das für GmbH und Flexible Kapitalgesellschaft nun generell auf EUR 10.000,- gesenkte Stammkapital für den Aufbau des Unternehmens bei weitem nicht ausreichend ist, sodass man rechtzeitig für die Finanzierung Sorge tragen muss.
Vorreiterrolle von CMS dank neu gegründeter FlexKapG
Für CMS lag die sofortige Gründung der beiden Flexiblen Kapitalgesellschaften auf der Hand. Es wurden bereits Unternehmenswert-Anteile ausgegeben und das Mitverkaufsrecht für Unternehmenswert-Beteiligte in den Gesellschaftsvertrag integriert. Ebenso wird die Möglichkeit genutzt, Gesellschafterversammlungen hybrid abzuhalten. Virtuelle Versammlungen in Form von Video-Konferenzen, die in Covid-Zeiten nur gesetzliche Notregelungen waren, wurden jetzt gesetzlich ermöglicht: Voraussetzung ist nur, dass der Gesellschaftsvertrag dies vorsieht. Und genau das ist bei den von Johannes Reich-Rohrwig mit CMS gemeinsam gegründeten Flexiblen Kapitalgesellschaften der Fall!
CMS bietet schon bisher für Start-up-Unternehmen ein spezielles Förderprogramm mit finanziell begünstigter, umfassender Rechtsberatung an, mit dem Kurztitel: equIP. CMS unterstützt laufend Start-ups.
Pressemitteilung
Firmenbuchauszug EEQuIP
Firmenbuchauszug EAFS
Flexible Kapitalgesellschaft - equIP deep dive & Business Breakfast
CMS und Johannes Reich-Rohrwig veranstalten am 17. Jänner 2024 eine Informationsveranstaltung rund um die neue Rechtsform mit der Start-up Community, ihren Mandant:innen und Interesent:innen im Rahmen eines Business Breakfasts.