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Veröffentlichung 22 Jun 2022 · Österreich

Neue Nach­hal­tig­keits­re­geln für den Ver­si­che­rungs­ver­trieb

1 min. Lesezeit

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Das Thema Nachhaltigkeit ist in der Finanz- und Versicherungsbranche weiter im Vormarsch und wird zu einem immer wichtigeren Faktor für den Unternehmenserfolg. Die Schlagwörter „Sustainable Finance“ und „Green Finance“ sind derzeit viel diskutierte Themen. Und schon bald wird Nachhaltigkeit im Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten auch zur Pflicht.

Denn ab 2. August 2022 müssen Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittler beim Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten zwingend Informationen über die Nachhaltigkeitspräferenzen von Kunden erfragen und diese dann bei der vorzunehmenden Eignungsbeurteilung berücksichtigen. Der europäische Gesetzgeber hat mit der Taxonomie- und der Offenlegungs-Verordnung sowie der Änderung der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2359 den Rechtsrahmen dafür geschaffen.

Video

• Welche neuen Regelungen gelten ab dem 2. August 2022?
• Wie können die neuen Bestimmungen in bestehende Vertriebsprozesse integriert werden?
• Wie hat eine „Eignungserklärung“ künftig auszusehen?
• Ist Ihr Unternehmen bereits auf einem guten Weg, mit den neuen Bestimmungen „compliant“ zu sein?
• Und wo besteht möglicherweise noch Nachholbedarf?

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