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Law-Now 17 Jul 2025 · Österreich

Bat­te­rie­spei­cher im künftigen ElWG

2 min. Lesezeit
Batteriespeicher im künftigen ElWGIn dekarbonisierten Strommärkten liefern Stromspeicher insbesondere dringend benötigte Flexibilität im Netz und verbessern die Nutzung volatiler Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen. Im künftigen Elektrizitätswirtschaftsgesetz werden Stromspeicher erstmals geregelt, beim Netzanschluss gleichgestellt und bei systemdienlichem Betrieb ua vom Netznutzungsentgelt freigestellt.Das ElWG setzt nicht nur Mindestvorgaben um, sondern bringt zusätzliche Klarstellungen. Ein Speicher ist relevant, wenn er an das Elektrizitätsnetz angeschlossen ist. Als Energiespeicherung giltdie Verschiebung der endgültigen Nutzung elektrischer Energie auf später oderdie Umwandlung elektrischer Energie in eine speicherbare Energieform, deren Speicherung und anschließende Rückumwandlung.Energiespeicherung gehört künftig zu den Funktionen eines Elektrizitätsunternehmens. Damit sind Speicher Entnehmer und Einspeiser im Netz und benötigen keine Betriebsanlagengenehmigung. Nur Batterien von Endkunden, Selbstversorgeranlagen (Überschusseinspeiser) sowie Inselanlagen fallen unter die Gewerbeordnung.Aber Netzbetreiber dürfen nicht Eigentümer von Speicheranlagen werden, und diese weder errichten noch betreiben. Doch sie können vollständig integrierte Netzkomponenten betreiben Ausnahmegenehmigung erhalten, wenn ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Ausschreibungsverfahren keine zuschlagsfähigen Angebote gebracht hat. Danach ist alle fünf Jahre eine öffentliche Konsultation durchzuführen, ob Kaufinteresse Dritter besteht.

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