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Law-Now 26 Mär 2021 · Österreich

Bid rigging in procurement procedures

1 min. Lesezeit

Autoren

Die Europäische Kommission („Kommission“) hat eine Mitteilung zum Umgang mit wettbewerbsbeschränkenden Absprachen veröffentlicht. Diese enthält einen Leitfaden, wie Auftraggeber unzulässige Absprachen aufdecken können, wann Unternehmer aus diesem Grund auszuschließen sind und welche Möglichkeiten Unternehmer zur „Selbstreinigung“ haben. Die Kommission legt den Ausscheidensgrund wettbewerbsbeschränkender Absprachen streng aus: Schon plausible Anhaltspunkte genügen. Sobald Anzeichen für mögliche Bieterabsprachen aufkommen, sollten Unternehmen daher umgehend geeignete Maßnahmen für eine „Selbstreinigung“ in die Wege leiten.

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