Verfahrensbeschleunigung für Erneuerbare in Österreich: Signal für den Markteintritt?
Hauptansprechpartner:innen
Das Begutachtungsverfahren zum Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) ist bereits zu Ende und der Markt sieht gespannt Richtung Parlament. Parallel gewinnt das Thema „Energiewende“ zusätzlich an Schubkraft: Im Dezember hat der Nationalrat das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) beschlossen – eine umfassende Reform, die den heimischen Strommarkt neu ordnet. Zahlreiche Fachbeiträge haben sich bereits damit auseinandergesetzt, welchen verfahrensrechtlichen Schub das EABG bringen könnte. Beide Gesetze zusammengenommen bringen jedenfalls einen starken Doppelimpuls: Zum einen beschleunigt das EABG-Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energie-Projekte, zum anderen liefert das ElWG den modernen regulatorischen Rahmen.
Doch wie wirkt sich diese Beschleunigung konkreter Projektgenehmigungen in Österreich wirtschaftlich aus? Welche Chancen eröffnen sich nun für Projektentwickler, Stromproduzenten und Investoren im Markt?
Was bezweckt das EABG? Kurz und bündig
Das EABG soll den Ausbau von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie sowie der zugehörigen Infrastruktur in Österreich beschleunigen. Es setzt zentrale Vorgaben der EU‑Richtlinie RED III (EU/2023/2413) um, welche die Anhebung des Anteils von erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch der EU bis 2030 auf mindestens 42,5% vorsieht. Neben verkürzten Genehmigungsfristen sieht die Richtlinie die Ausweisung von sogenannten „Beschleunigungsgebieten“ für Erneuerbaren-Vorhaben wie Windkraft- oder Photovoltaikanlagen sowie die Festlegung eines „überragenden öffentliches Interesses“ von Erneuerbaren‑Vorhaben im Genehmigungsverfahren vor. Der österreichische Entwurf zum EABG greift diese Vorgaben auf und zielt auf Verfahrensbeschleunigung durch ein konzentriertes Genehmigungsverfahren (One‑Stop‑Shop), strukturierte Verfahrensarten und digitale Kundmachungen ab.
Zum Gesetzesentwurf
Zu den Erläuterungen
Allerdings weist der EABG-Entwurf auch Schwächen auf: Bspw. gibt es kein konkretes Durchsetzungsregime bei Nichterfüllung der vorgesehenen Erzeugungsrichtwerte für die Bundesländer. Der Druck auf die Länder, entsprechend ausreichend Beschleunigungsgebiete auszuweisen, fehlt daher noch. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft das neue Screening-Verfahren, das eine Grobprüfung vorsieht, um festzustellen, ob Umwelt- oder Naturverträglichkeitsprüfungen in bestimmten Gebieten entfallen können. Die Kriterien für diese Grobprüfung sind bislang unklar und könnte diese Rechtsunsicherheit bei den Behörden zu einer (zu) tiefgehenden Prüfungspraxis führen.
Zwischenfazit: Projektentwickler, die sich Projekte in Beschleunigungsgebieten sichern, können auf (i) größere Planungssicherheit und (ii) schnellere Verfahren hoffen. Adressiert der Gesetzgeber jedoch nicht den aufgezeigten Verbesserungsbedarf, zeichnen sich einige Startschwierigkeiten ab. Insbesondere stellt sich die Frage, wie schnell die Bundesländer Beschleunigungsgebiete ausweisen und wie die Behörden auf Rechtsunsicherheiten bei Grobprüfungen reagieren werden.
Warum ist die Verfahrensbeschleunigung so wichtig?
Die österreichischen Ambitionen gehen über das EU-Ziel, bis 2030 den jährlichen Bruttoendenergieverbrauch zu 42,5% aus erneuerbaren Quellen zu decken, hinaus: Bis 2030 soll nämlich hierzulande der gesamte Stromverbrauch aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden. Um den 2021, damals im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes, prognostizierten erforderlichen Ausbau der Erzeugungskapazitäten von 27 TWh zu bewerkstelligen, werden große und zahlreiche Projekte erforderlich sein. Dieser Bedarf bietet Möglichkeiten für Projektentwickler, Stromerzeuger und Investoren. Auch und insbesondere der Netzausbau, einschließlich der Umsetzung von Energiespeicher-Projekten, wird die österreichische Energielandschaft in den nächsten Jahren intensiv befassen, sowohl in Richtung Ausbau von Kapazitäten als auch betreffend Flexibilitätsleistungen. Unstrittig ist, dass große Investitionen erforderlich sind, um diese Ziele zu erreichen.
Für Projektentwickler, Stromerzeuger und Investoren ergibt sich daraus ein – auch durch das in Aussicht gestellte EABG – immer interessanter werdender Markt.
Warum ist das EABG besonders interessant?
Eine mit Energieprojekten meist verbundene Unsicherheit ist die öffentlich-rechtliche Umsetzbarkeit. Abhängig von geplanten Kapazitäten, der Art der Erzeugung, und der geographischen Lage sind nicht nur elektrizitäts- und gewerberechtliche, sondern oft zB auch umwelt-, naturschutz- und wasserrechtliche Bewilligungen einzuholen, von denen sich auch nur einzelne als Showstopper erweisen können. Nicht umsonst haben sich Ready-to-Build-Projekte, bei denen die maßgeblichen öffentlich-rechtlichen Bewilligungen bereits vorliegen, als marktfähiges Produkt für Projektentwickler, Stromerzeuger und Investoren etabliert. Das EABG ist in der Lage, Vereinfachungen zu schaffen, die voraussichtlich die Anzahl von verfügbaren Projekten erhöhen wird und gerade für Unternehmen, die den Eintritt in den österreichischen Markt – etwa wegen regulatorischer Hürden – bislang nicht gewagt haben, interessant sind. Wer sich ein Beschleunigungsgebiet absichert, wird nämlich mit erheblichen Vereinfachungen (insb. Entfall der Umweltverträglichkeitsprüfung) im Bewilligungsverfahren rechnen können.
Warum ist neben dem EABG auch das ElWG für die Wirtschaftlichkeit von Erneuerbaren-Projekten unerlässlich?
Während das EABG vor allem die Genehmigungsverfahren beschleunigt und damit den Weg für einen rascheren Ausbau erneuerbarer Energien in Österreich ebnet, schafft das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) die regulatorische Basis für einen stabilen und kalkulierbaren Strommarkt. Für Projektentwickler und Investoren bedeutet das: Erst die Kombination beider Gesetze ermöglicht eine verlässliche Projektplanung und langfristige Wirtschaftlichkeit.
Das ElWG bringt zentrale Neuerungen wie die Einführung eines modernen Netzzugangsregimes oder die Deckelung von Netzkostenbeiträgen für Erzeuger in Form einer betraglich beschränkten Infrastrukturabgabe (§ 75a ElWG) ab 2027. Die Netzkosten damit zu einem großen Teil durch einen Maximalbetrag von 0,05 Cent pro in das Netz eingespeiste kWh ersetzt und bringt damit wichtige Kostenplanbarkeit für Projektentwickler, Stromproduzenten und Investoren.
Diese Elemente sind entscheidend, um die Kostenstruktur von Projekten vorhersehbar zu machen und neue Geschäftsmodelle – etwa im Bereich Flexibilitätsleistungen oder Peer-to-Peer-Stromhandel – zu ermöglichen. Ohne dieses Fundament bleibt die Beschleunigung von Genehmigungen ein isolierter Schritt, der die wirtschaftliche Tragfähigkeit nicht garantiert.
Kurz gesagt: Das EABG öffnet die Tür, das ElWG sorgt dafür, dass sich der Eintritt lohnt.
Rechtzeitiger Markteintritt und Positionierung
Um vom Erneuerbaren-Ausbau in Österreich zu profitieren, sollten Unternehmen zeitnah über ihre Positionierung in Österreich nachdenken, die je nach kommerzieller Ausrichtung unterschiedlich gestaltbar ist:
- Greenfield: Die selbstständige Projektentwicklung in Österreich ermöglich maximale Gestaltungsfreiheit, ist jedoch mit Entwicklungsrisiken verbunden, da Know-How betreffend die lokalen Gegebenheiten (Genehmigungsverfahren, Sicherung von Liegenschaftsrechten, Professionisten, etc.) erst erworben werden muss.
- Brownfield (M&A): Der Erwerb von Ready-to-Build oder bereits operativen Projekten durch Unternehmenskaufvertrag (Asset Deal) oder Kauf der Projektgesellschaft selbst (Share Deal) ermöglicht einen schnelleren Markteintritt und ggf. auch die Übernahme von Know-How, ist jedoch sorgfältig auf Risiken im Rahmen einer Due Diligence zu prüfen.
- Joint-Venture: Eine Mittellösung stellt die Zusammenarbeit mit einem bereits etablierten Projektentwickler im Rahmen eines Joint-Ventures dar. Der Vorteil liegt insbesondere im bereits vorhandenen Know-How und der damit verbundenen Effizienz (Speed-to-Market); zu berücksichtigen ist jedoch – abhängig von der Gestaltung des Joint-Ventures – die geteilte Kontrolle.
Fazit: Der Markt für Erneuerbaren-Projekte wird in den nächsten Jahren, selbst bei schwächerer gesamtwirtschaftlicher Lage, einen Aufschwung erfahren. Österreichs ambitionierte Ausbauziele bieten nicht nur Möglichkeiten für lokale, bereits etablierte Projektentwickler, Stromerzeuger und Investoren, sondern unseres Erachtens auch Platz für neue Marktteilnehmer. Der rechtzeitige Markteintritt und Positionierung am österreichischen Markt sind essenziell, um an diesem Wachstum teilzunehmen und davon zu profitieren.
Sie wollen Energieprojekte umsetzen oder in den Erneuerbaren-Ausbau investieren? Das CMS Energy Team berät sie gerne umfassend zum Markteintritt bis hin zur Umsetzung und Vermarktung Ihrer Projekte.