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2017 bringt tiefgreifende Neuerungen im Erbrecht

CMS-Team erstellt Leitfaden zum richtigen Vererben und Schenken

10/11/2016

Am 1. Jänner tritt das neue Erbrecht in Kraft tritt. Dann gilt es die wesentlichen Änderungen und deren Auswirkungen für Vererbende und Erben zu berücksichtigen. CMS-Rechtsanwalt Johannes Reich-Rohrwig und seinem Team haben die Erbrechtsreform und deren Konsequenzen genauestens unter die Lupe genommen. Wie man nun ab Anfang nächsten Jahres konkret an die Sache herangehen sollte, ist in deren im Linde Verlag soeben erschienenen Buch "Erbrecht 2017 - Richtig vererben, Fehler vermeiden" nachzulesen.

"Das neue Erbrecht betrifft sowohl Personen, die ihre Nachfolge bereits geregelt haben, als auch jene, die dies erst beabsichtigen", sagt Johannes Reich-Rohrwig, CMS Partner und einer der führenden österreichischen Experten im Erbrecht. "Um sich und seine Erben vor unliebsamen Überraschungen zu schützen, bieten wir mit diesem Buch, aber auch mit unseren Veranstaltungen die Möglichkeit, sich rechtzeitig zu informieren."

CMS Business Breakfast zu "Richtig vererben und schenken" am 1.12.2016, 8:00 Uhr

Auch im Rahmen eines CMS Business Breakfast steht das Erbrechtsteam für alle Fragen rund um die Neuerungen zur Verfügung. Nächster freier Termin ist der 1. Dezember, zu dem die Kanzlei wie gewohnt in ihre Räumlichkeiten in der Gauermanngasse 2 einlädt. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung unter http://www.cms-rrh.net/Events/2016/10_Vererben/einladung_1.Dez_allg.html unbedingt erforderlich.

Richtig vererben - gewusst wie
Fehler, die man beim Vererben vermeiden sollte, gab und gibt es viele. Das von CMS Reich-Rohrwig Hainz herausgegebene Buch soll deshalb als hilfreicher Ratgeber für alle wesentlichen Aspekte des Vererbens und Schenkens dienen. Nichtsdestotrotz gilt das Hauptaugenmerk aber selbstverständlich den zahlreichen Neuerungen:
So hat der Gesetzgeber Schlupflöcher im Pflichtteilsrecht geschlossen und erstmals auch das Pflichtteilsrecht im Zusammenhang mit Privatstiftungen, Trusts u.ä. geregelt. Ebenfalls neu sind die umfassende Berücksichtigung von Vermögenszuwendungen (Schenkungen) bei der Berechnung des Pflichtteils, die Stärkung des Erbrechts der Ehegatten bzw. eingetragenen Partner und die Verbesserung der Rechtsstellung von Lebensgefährten. Weiters gibt das Buch Einblicke in die Verschärfung der Regeln für fremdhändige Testamente und der Befangenheitsregeln für Testamentszeugen. Aber auch den Auswirkungen des reformierten Erbrechts für Auslandsösterreicher wird nachgegangen, denn hier gilt nach der EU-Erbrechtsverordnung nunmehr grundsätzlich das Recht ihres gewöhnlichen Aufenthalts anstatt des österreichischen Erbrechts. Anders gesagt: Durch Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts ins Ausland können Österreicher für ein ihnen sympathischeres ausländisches Erbrecht optieren.

Völlig neue Rechtslage
Mit dem Erbrecht 2017 wird in vielerlei Hinsicht ein neues Kapitel aufgeschlagen. Deshalb behandeln die fünf CMS-Autoren im Buch eine Vielzahl unterschiedlicher Themen: Vererbung von Unternehmen und Gesellschaftsanteilen sowie Pflichtteilsansprüche gegenüber einer Stiftung und deren Begünstigten; Ablauf von Verlassenschaftsverfahren, Zugang zum Banksafe des Verstorbenen und Verfügung über Bankkonten und Sparguthaben; mietrechtliche Auswirkungen des Todes des Geschäftsraum-Mieters oder Firmengesellschafters.
"Erbrecht 2017 - Richtig vererben, Fehler vermeiden" ist eine Koproduktion von Johannes Reich-Rohrwig und seines Erbrechtsteams, bestehend aus Paul Rizzi, Theresa Szilagy, Arno Zimmermann und Constantin Call. Johannes Reich-Rohrwig beschäftigt sich seit mehr als 30 Jahren mit Fragen des Erb-, Gesellschafts- und Mietrechts und ist einer der anerkanntesten Berater von Stiftungen. Die Tätigkeitsschwerpunkte von CMS Anwalt Paul Rizzi liegen in den Bereichen Gesellschafts-, Unternehmens-, Zivil- und Erbrecht. CMS Rechtsanwältin Theresa Szilagyi ist Expertin für Gesellschafts- und Erbrecht und im Bereich Prozessführung tätig. Komplettiert wurde das Autorenteam von den Rechtsanwaltsanwärtern Arno Zimmermann und Constantin Call, die sich ebenfalls auf die Bereiche Gesellschafts- und Erbrecht sowie Prozessführung fokussiert haben.

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