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CMS Business Breakfast: Gesetzesnovelle zum Schutz von vertraulichen Geschäftsinformationen

04/12/2018

Zahlreiche Änderungen beim Schutz von vertraulichen Geschäftsinformationen und Know-how bringt eine Gesetzesnovelle: Sie ermöglicht bei einem Geheimnisdiebstahl mehr Sanktionsmöglichkeiten als bisher, verlangt dafür aber aktive und weitergehende Schutzvorkehrungen. Nur wer diese künftig umsetzt, kann seine Rechte im Bedarfsfall auch effektiv durchsetzen. Wie solche Schutzmaßnahmen in der Praxis aussehen und wie man im Fall des Falles gegen einen Geheimnisdiebstahl vorgehen kann, war beim CMS Business Breakfast am 20. November zu erfahren.

„Ist mein Unternehmen fit für den neuen Geheimnisschutz?“ – eine Frage, die gar nicht so einfach zu beantworten ist, die man sich aber auf jeden Fall stellen sollte. Denn eines steht fest: Geheimnisdiebstahl ist heute so leicht wie noch nie, zumal nahezu alle sensitiven Unternehmensinformationen elektronisch gespeichert und oftmals nur unzureichend geschützt sind. Dann genügen schon ein paar wenige Mausklicks für einen erfolgreichen Diebstahl vertraulicher Dokumente. Immer mehr Unternehmen sind daher mittlerweile von einem Geheimnisdiebstahl betroffen.

Eine Gesetzesnovelle zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen sieht nun im Falle von Geheimnisdiebstahl Sanktionsmöglichkeiten vor, die über die bisherigen Regelungen hinaus gehen. „Ziel der neuen Geschäftsgeheimnisrichtlinie ist es ein wirksames zivilrechtliches Instrumentarium zum Schutz von Geschäftsinformationen einzuführen“, so Egon Engin-Deniz, Partner bei CMS in Wien und Leiter der Abteilung Gewerblicher Rechtsschutz und Medien bei dem CMS Business Breakfast Ende November. Zwar konnte auch in der Vergangenheit der rechtswidrige Erwerb und Gebrauch von Geschäfts-geheimnissen in Privatanklage- und Zivilverfahren verfolgt werden, „die Novelle soll jedoch eine leichtere und effektive Rechtsdurchsetzung ermöglichen“. Das Gericht kann nicht nur die Herstellung und den Vertrieb rechtsverletzender Produkte verbieten, sondern auch Rückruf und Vernichtung solcher Produkte oder die Entfernung der vom Geheimnisdiebstahl betroffenen Teile des Produkts anordnen. Auch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wird erleichtert: Neben dem entgangenen Gewinn sind auch alle anderen negativen wirtschaftlichen Folgen – wie etwa ein Imageverlust – zu kompensieren.

Allerdings: Um in den Genuss dieser neuen Sanktionsmöglichkeiten zu kommen, müssen weitreichendere Schutzvorkehrungen als bisher ergriffen werden. „Allem voran sind Geheimnisinhaber nun verpflichtet aktiv ausreichende Schutzvorkehrungen – technische als auch organisatorische Maßnahmen – zu setzen“, führte Gabriela Staber, Partnerin bei CMS Wien und Expertin für IP und Wettbewerbsrecht, aus. „Nur so ist gewährleistet, dass Unternehmen im Bedarfsfall ihre Rechte effektiv durchsetzen können.“

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des CMS Business Breakfast erhielten von den CMS Experten nicht nur einen detaillierten Überblick über die neuen Regelungen – inklusive vieler Praxistipps für effektive Schutzmaßnahmen –, sondern erfuhren auch ganz konkret, was sie im Fall eines Geheimnisdiebstahls unternehmen können. „Im Verdachtsfall müssen Unternehmen rasch und strukturiert handeln. Ein erster wichtiger Schritt ist die computerforensische Sicherung und Analyse, sie ist wichtige Basis für alle weiteren straf- und zivilrechtlichen Schritte“, erklärte Gabriela Staber.

Praxisbezug wird beim CMS Business Breakfast ganz großgeschrieben, deswegen stand auch ein Stress Test am Programm. „Wie fit ist mein Unternehmen für die neuen Vorschriften?“ – Interessierte konnten hierbei die Situation im eigenen Unternehmen genauer unter die Lupe nehmen.

CMS Trendthemen

Aktuelle Entwicklungen rund um den Geheimnisschutz sind nur eines von vielen Themen, mit denen sich CMS im Rahmen einer umfassenden Eventserie gezielt an Unternehmen richtet, die in Sachen „Risk & Prevention“  rechtzeitig informiert werden möchten. Auch zu einem zweiten großen Themenblock – Innovation – veranstaltet CMS Wien zahlreiche Events, um immer wichtiger werdende rechtliche Fragestellungen rund um FinTechs, Cybercrime, Smart Contracts, ICO (Initial Coin Offering), etc. zu präsentieren und zu diskutieren.

Weitere Veranstaltungen bei CMS in Wien finden Sie auf der website cms.law unter Veranstaltungen.

Weitere Fotos von Egon Engin-Deniz und Gabriela Staber finden Sie hier zur kostenlosen Verwendung: 
http://download.cms-rrh.com/presse/index.html#engin-deniz
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