Das Autorenduo Wolfgang Hussian und Nikolaus Weselik legt eine neue Version ihres Standardwerks zu den relevanten Rechtsfragen der Baupraxis vor. Unter dem Titel „Der österreichische Bauvertrag“ schaffen Hussian als Leiter der PORR Rechtsabteilung und CMS Partner Weselik als einer der führenden Anwälte im Bau- und Immobilienrecht erneut einen kompakten Überblick, der Technikern und Juristen gleichermaßen Unterstützung bietet.
Bauwirtschaft und Auftraggeber standen gerade zuletzt aufgrund der Coronakrise, in der auch zahlreiche Bauprojekte gestoppt oder verzögert wurden, vor großen Herausforderungen. Eine möglichst effiziente Projektabwicklung von Bauvorhaben war vor und ist nach der Corona-Krise immer ein vordringliches Ziel. Wesentliche Hilfestellung dafür hat auch die Neuauflage des Praxisleitfadens „Der österreichische Bauvertrag“ zu bieten, in dem vom Vertragsabschluss über Dokumentationspflichten und Schadenersatzansprüche bis hin zur Übernahme und Rechnungslegung wichtigen Themen behandelt werden.
Neuerungen im Bauvertragsrecht
Wie schon in ihrer Erstauflage haben CMS Partner Nikolaus Weselik und Wolfgang Hussian auch diesmal zahlreiche Beispiele und Tipps mit Praxisbezug aufgenommen. Vor allem berücksichtigt die Neuauflage die mittlerweile ergangene relevante Judikatur und Weiterentwicklung des österreichischen Bauvertragsrechts. Ebenfalls darin enthalten sind verschiedene Musterformulierungen, die i eine praktische Grundlage für die Bauabwicklung darstellen.
Nicht zuletzt dank der Kombination der beiden Autoren hat das Buch alle Beteiligten im Blick, sodass sowohl Techniker als auch baubegleitend tätige Juristen davon profitieren. Erschienen ist „Der österreichische Bauvertrag“ im Linde Verlag.
Über die Autoren
Wolfgang Hussian leitet seit 2004 die Rechtsabteilung der PORR AG. Er ist Vorsitzender des Rechtsausschusses des Fachverbandes Bauindustrie und Mitglied im ÖNORMEN-Komitee 015 (Verdingungswesen).
Nikolaus Weselik ist Partner und Leiter der Fachgruppe für Bau- und Immobilienrecht bei CMS in Wien.
Er verfügt über mehr als 20 Jahre Praxiserfahrung und leitet gegenwärtig auch den Arbeitskreis Bauvertrags- und Bauprozessrecht der Österreichischen Gesellschaft für Baurecht und Bauwirtschaft (ÖGEBAU).