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Härtefall-Fonds: Fragen & Antworten

14/04/2020

Was ist der Härtefall Fonds?

Der Härtefall-Fonds ist eine Maßnahme der österreichischen Bundesregierung für Unternehmer, die sich aufgrund der Corona Krise derzeit in einer finanziellen Notlage befinden. Es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss zur Bestreitung der Lebenshaltungskosten. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.

Wir prüfen für Sie das Vorliegen der Voraussetzungen und erledigen den Antrag bei der Wirtschaftskammer für Sie rasch & effizient innerhalb von 2 Tagen. Mehr Informationen finden Sie weiter unten.

Wann liegt ein Härtefall vor?

Ein Härtefall liegt vor, wenn Sie 
•    aufgrund der Corona Krise nicht mehr in der Lage sind, laufende Kosten zu decken, oder
•    von dem behördlich angeordneten Betretungsverbot von Geschäftsräumen betroffen sind, oder
•    es zu einem Umsatzeinbruch von mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres kommt.

 Wie hoch ist der Zuschuss? 

•    Phase 1: maximal EUR 1.000 pro Unternehmer.
•    Phase 2 (ab 16.4.2020): Zuschuss bis zu EUR 6.000 pro Unternehmer (80% des Verdienstentgangs; max EUR 2.000 pro Monat für maximal 3 Monate; Anrechnung des Phase 1-Zuschusses). 

Was sind Voraussetzungen für die Antragstellung?

 Phase 1:  
•    Sie sind und waren vor dem 31.12.2019 Unternehmer (Ein-Personen-Unternehmer, neuer Selbständiger, Kleinstunternehmer, freier Dienstnehmer, OG-Gesellschafter mit SVS-Pflichtversicherung, GmbH-Geschäftsführer mit SVS-Pflichtversicherung; nicht Dienstnehmer).
•    Sie haben eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung.
•    Es besteht keine Mehrfachversicherung in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung.
•    Einkommen Obergrenze: Das Einkommen im Jahr 2019 vor Einkommensteuer und Sozialversicherung darf maximal 80% der jährlichen sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage betragen. Dies entspricht einem Nettoeinkommen von etwa EUR 33.812.
•    Einkommen Untergrenze: Die Einkünfte betragen zumindest EUR 5.527,92 pro Jahr.
•    Sie beziehen keine weiteren Einkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze (EUR 460,66 monatlich).
•    Sie erhalten keine weiteren Barzahlungen von Gebietskörperschaften (Länder, Gemeinde etc) aufgrund von COVID-19.
•    Sie haben keinen Anspruch auf Leistungen aus Versicherungen zur Abdeckung von COVID-19 Auswirkungen, z.B. aus einer Betriebsunterbrechungsversicherung.
•    Es ist kein Insolvenzverfahren anhängig bzw. muss seit der Aufhebung ohne vollständige Erfüllung eines Sanierungs- oder Zahlungsplanes ein Jahr vergangen sein.
•    Es besteht kein Reorganisierungsbedarf (Eigenmittelquote im letzten Wirtschaftsjahr nicht weniger als 8% bzw. fiktive Schuldentilgungsdauer im letzten Wirtschaftsjahr nicht mehr als 15 Jahre).
•    Sie beziehen keine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung oder aus der gesetzlichen Pensionsversicherung. 

Phase 2: 
•    Auszahlungen auch an Neugründungen/Start-Ups seit 1.1.2020.
•    Auszahlung auch bei Mehrfachversicherungen in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung.
•    Keine Einkommens Obergrenzen/Einkommens Untergrenzen.
•    Weitere Einkünfte unschädlich, auch wenn über der Geringfügigkeitsgrenze. 

Wie lange dauert es bis zur Auszahlung des Zuschusses?

Nach unserer Erfahrung (Phase 1) erfolgt die Genehmigung durch die Wirtschaftskammer innerhalb eines Tages. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 3-5 Tagen. 

Unser Angebot

Wir prüfen für Sie das Vorliegen der Voraussetzungen und erledigen den Antrag bei der Wirtschaftskammer für Sie rasch & effizient innerhalb von 2 Tagen.

Wir benötigen dazu folgende Informationen:

Phase 1:
•    Ihre Steuernummer
•    Buchhaltungsunterlagen für das Jahr 2019 (Saldenliste oder Bilanz)
•    Kopie Ihres amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Führerschein)
•    Ihre Bankkontoverbindung (Kontoinhaber, IBAN), wohin die Auszahlung des Zuschusses erfolgen soll.

Phase 2:
•    Zusätzlich Unterlagen zum Nachweis der Umsatzeinbrüche (zB Aufzeichnungen über Einnahmen oder Kontoauszüge für den Zeitraum März und April 2020)
Wie bieten Ihnen einen attraktiven Pauschalpreis (auf Anfrage)

Co-Autoren:
Alexander Hiermann
Associate

Manuel Cimbaro
Juristischer Mitarbeiter

COVID-19 Kontakt

Personen

Foto vonSibylle Novak
Sibylle Novak
Partnerin
Wien
Foto vonThomas Aspalter
Thomas Aspalter
Anwalt
Wien
Daniel Kropf