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Haus­durch­su­chun­gen der Europäischen Kommission: Mitteilung betreffend elektronische Daten

21/03/2013

Die Europäische Kommission hat ihre Mitteilung (Guidance) betreffend die Untersuchung elektronischer Daten auf Computern und Datenspeichern im Zuge von Hausdurchsuchungen wegen des Verdachts wettbewerbswidrigen Verhaltens überarbeitet.

Danach werden künftig grundsätzlich elektronische Kopien von Daten hergestellt und zur weiteren Bearbeitung nach Brüssel transferiert.

Laut Pressemitteilung vom 18.3.2013 wird damit im Wesentlichen die in den vergangenen Jahren etablierte Praxis wiedergegeben. Die Kommission hat fortgeschrittene forensische Technologien zur Identifikation und Beschlagnahme elektronischer Daten entwickelt. Die Kommission betont, dass die Unternehmen mit den Untersuchungsbeamten voll kooperieren und die Funktion ihres IT-Systems erläutern müssen. In Einzelfällen müssen auch Emailkonten zeitweise blockiert oder deren Zugang unterbrochen werden. Im vergangenen Jahr wurden zwei tschechische Unternehmen dafür bestraft, dass sie es versäumt hatten, während einer Hausdurchsuchung ein Emailkonto zu blockieren. Die Kommission wird hergestellte Datenkopien auf DVDs oder CD-ROMs bis zum Abschluss der Untersuchung behalten.

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Bernt Elsner
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Wien