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Sachverhalt: Im Jahr 2006 wurde Generali wegen vertikaler Absprachen mit verschiedenen Automobilvertragshändlern in Ungarn zu einer Geldbuße verurteilt und dieses Urteil schlussendlich durch den ungarischen OGH bestätigt. Im Jahr 2011 nahm Generali an einem Vergabeverfahren teil und wurde ausgeschlossen, weil sie aufgrund ihres durch ein rechtskräftiges Urteil bestätigten Verstoßes gegen das nationale Wettbewerbsrecht unter einen in der Ausschreibung ausdrücklich genannten Ausschlussgrund des ungarischen Vergabegesetztes falle.
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Zulässigkeit von Internetwerbung Teil III