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Veröffentlichung 18 Feb 2021 · Österreich

Keine rechtswidrige Da­ten­ver­ar­bei­tung bei Verletzung der In­for­ma­ti­ons­pflicht nach Art. 14 DSGVO

2 min. Lesezeit

Auf dieser Seite

NewsMonitor Datenschutz - Folge 4

Erschienen am 18.02.2021

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) entschied am 21.10.2020 zu W274 2232028-1/3E im Zusammenhang mit einer Auskunftei, dass eine allfällige Verletzung der Informationspflicht nach Art. 14 DSGVO per se nicht zwangsläufig zur Rechtswidrigkeit der Datenverarbeitung führt. Das BVwG gab sohin der Beschwerde nicht Folge.

Wenngleich die Entscheidung des BVwG aus unternehmerischer Sicht zu begrüßen ist, steht sie doch im Widerspruch zur früheren ebenfalls zu einer Auskunftei ergangenen Rechtsprechung der Datenschutzbehörde (30.11.2018, DSB-D122.954/0010-DSB/2018), welche die Löschung aufgrund fehlender Information nach Art. 14 DSGVO bejahte. Auch der OGH judiziert in ständiger Rechtsprechung (allerdings noch zum früheren DSG 2000), dass die Eintragung in eine Bonitätsdatenbank ohne Benachrichtigung rechtswidrig ist (6 Ob 275/05t, 6 Ob 247/08d).

Unternehmen sollten die Informationspflichten trotz der jüngsten Rechtsprechung des BVwG nicht auf die leichte Schulter nehmen, da bei Verletzungen empfindlich hohe Strafen nach der DSGVO drohen.

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