Die Vergabe von Aufträgen zur Durchführung von Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse berührt sowohl vergaberechtliche als auch beihilfenrechtliche Themenbereiche. In diesem Sinne ist zu prüfen, welche Verfahrensarten einen (ungerechtfertigten) Vorteil ausschließen und wie beihilferechtskonform vorgegangen werden kann, wenn kein Vergabeverfahren durchgeführt wird.
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Inhaltsübersicht:
A. Einleitung
B. Die Altmark-Kriterien
1. Der Begriff des „durchschnittlichen, gut geführten Unternehmens“
a) Allgemeines
b) Beispiele aus der Entscheidungspraxis
2. Der Begriff des angemessenen Gewinns
a) Allgemeines
b) Beispiele aus der Entscheidungspraxis
c) Conclusio zum Begriff des angemessenen
Gewinns
3. Welche Verfahrensarten erfüllen das vierte Altmark-Kriterium?
a) Allgemeines
b) Innovationspartnerschaften
c) Offenes und nichtoffenes Verfahren
d) Verhandlungsverfahren und wettbewerblicher Dialog
e) Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
f) Conclusio zur Wahl der Verfahrensart
C. Conclusio