Strafschadenersatz bei DSGVO-Verstößen
Erschienen am 09.12.2020
Österreichische Gerichte waren bisher zurückhaltend, wenn es um den Ersatz immaterieller Schäden bei Datenschutzverletzungen ging. Mittlerweile zeichnet sich in der deutschen Rechtsprechung aber ein Trend in Richtung Strafschadenersatz nach US-amerikanischem Vorbild ab.
Jeder Verstoß gegen die DSGVO stellt danach bereits einen zu ersetzenden Schaden dar. Es drohen Missbrauch durch wirtschaftlich motivierte Abmahnanwältinnen und -anwälte und wirtschaftliche Belastungen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aufgrund der Vielzahl von betroffenen Personen.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wurden von deutschen Gerichten bereits zu immateriellem Schadenersatz verurteilt:
- für das Teilen eines Mitarbeiterfotos ohne Einwilligung in einem Social-Media-Posting (EUR 1.000);
- für die Schlechterfüllung eines Auskunftsanspruches nach Art. 15 DSGVO (EUR 5.000);
- für das Versenden einer Nachricht an den falschen Empfänger im Bewerbungsprozess (EUR 1.000) und
- für die unrechtmäßige Weitergabe von Gesundheitsdaten an Behörden (EUR 1.500).
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