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Steuerrisiken für Geschäftsführer in CEE

CMS Tax News | Mai 2023

Haben Sie eine Geschäftsführerfunktion in CEE übernommen? Wissen Sie, dass Ihr Gehalt unter bestimmten Umständen im jeweiligen Land besteuert werden kann?

In einem aktuellen Fall wurde entschieden, dass Kroatien das Gehalt eines österreichischen Geschäftsführers zur Gänze besteuern darf.
Dabei handelt sich um einen Geschäftsführer, der in Österreich wohnt und die Geschäftsführerfunktion einer Konzerngesellschaft in Kroatien übernommen hat. Er arbeitet somit physisch in Österreich und in Kroatien.

Steuerrisiken für Geschäftsführer durch unklare Reglungen in CEE

Beim Doppelbesteuerungsabkommen („DBA") Österreich-Kroatien bleibt unklar, welcher der beiden Staaten das Besteuerungsrecht am Gehalt des Geschäftsführers erhält.
Nach dem deutschen Text des DBA ist nämlich Art 15 anwendbar, wonach das Gehalt des Geschäftsführers zwischen Österreich und Kroatien aufgeteilt werden muss, je nachdem, wo die Arbeit physisch erbracht wird.

Arbeitet der Geschäftsführer etwa 2 Tage pro Woche in Kroatien und 3 Tage pro Woche in Österreich, dann wären 2/5 des Gehalts in Kroatien steuerpflichtig und 3/5 in Österreich. So weit, so gut!
 
Nach dem kroatischen Text des DBA ist hingegen Art 16 anwendbar, wonach das Gehalt des Geschäftsführers zur Gänze in jenem Staat besteuert werden muss, wo der Sitz der Gesellschaft ist, somit in Kroatien.

CEE hat das Besteuerungsrecht

Das Finanzamt Österreich hat kürzlich in einer Einzelerledigung klargestellt, dass in diesem Fall der englische Text des DBA ausschlaggebend ist. Der englische Text entspreche nach dem Finanzamt Österreich inhaltlich der kroatischen Fassung. Im Ergebnis hat somit Kroatien das ausschließliche Besteuerungsrecht.

Steuervorteil

Das für die Geschäftsführerfunktion der kroatischen Gesellschaft bezogene Gehalt ist in Österreich steuerbefreit. Dieses Gehalt ist nur für die Ermittlung des progressiven Einkommensteuertarifs zu berücksichtigen, sofern es in Österreich sonstige Einkünfte gibt (Progressionsvorbehalt).

Das ist eine gute Nachricht für Geschäftsführer, weil diese Interpretation auch für andere CEE-Staaten anwendbar sein könnte. Denn die Einkommensteuer ist in CEE-Staaten oft niedriger als in Österreich.

Bedeutung für Konzerne

Es sollte in sämtlichen Konzerngesellschaften sichergestellt werden, dass der Lohnsteuerabzug für Geschäftsführende und sonstige Dienstnehmende, die grenzüberschreitend tätig sind, im richtigen Land und in der richtigen Höhe erfolgt.

Wenn Sie Fragen zu Steueroptimierungsmöglichkeiten haben, beraten wir Sie gerne! 

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