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Veröffentlichung 08 Feb 2023 · Österreich

Zusendung elek­tro­ni­scher Werbung nach Kündigung des Streamingabos

2 min. Lesezeit

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NewsMonitor | Datenschutz – Folge 7

Erschienen am 08. Februar 2023

Das Fernmeldebüro hatte anlässlich der Beschwerde eines Kunden gegen einen Streamingdienst wegen der Zusendung elektronischer Werbung nach Kündigung des Abos zu entscheiden, ob die Zusendung im Rahmen einer „bestehenden Kundenbeziehung“ nach § 174 Abs 4 TKG 2021 rechtmäßig war.

Der Kunde kündigte sein Streamingabo, ohne jedoch sein Kundenkonto beim Streamingdienst zu löschen. Nach Kündigung des Streamingabos sendete der Streamingdienst dem Kunden weiterhin elektronische Werbung in Form eines Newsletters ohne dessen Einwilligung. Die eingebrachte Beschwerde beim Fernmeldebüro richtete sich gegen diese, nach Ansicht des Kunden unzulässige, Zusendung elektronischer Werbung.

Das Fernmeldebüro folgte aber dem Streamingdienst und entschied, dass trotz Kündigung des Streamingabos weiterhin von einer „Kundenbeziehung“ im Sinne des § 174 Abs 4 TKG 2021 auszugehen sei. Da auch die übrigen Voraussetzungen der Bestimmung für die Zusendung elektronischer Werbung ohne Einwilligung des Kunden vorlagen, war auch die Zusendung des beschwerdegegenständlichen Newsletters durch den Streamingdienst zulässig. Das Fernmeldebüro stellte daraufhin das Verwaltungsstrafverfahren ein.

Die Entscheidung des Fernmeldebüros ist bemerkenswert, da frühere Entscheidungen bei Kündigung eines Vertrags von einer Beendigung der Kundenbeziehung im Sinne des § 174 Abs 4 TKG 2021 (vormals § 107 Abs 3 TKG 2003) ausgingen. Der ausschlaggebende Unterschied war in diesem Fall wohl, dass der Kunde jederzeit im Kundenkonto Streamingabos kaufen und kündigen konnte, sodass von einer Kundenbeziehung ausgegangen werden kann, solange das Kundenkonto nicht gelöscht wird.

Die Rechtsprechung ist jedenfalls nicht einheitlich und es hängt maßgeblich vom Einzelfall ab, ob die Zusendung elektronischer Werbung ohne Einwilligung des Kunden zulässig ist. Bei Verstößen drohen Strafen nach dem TKG 2021 und nach der DSGVO, da in der Regel bei der Versendung elektronischer Werbung auch personenbezogene Daten verarbeitet werden.
 
Autoren: Johannes Scharf, Andreas Lichtenberger
 

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