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Neue Vorgaben für Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber

10/10/2018

Das neue Bundesvergabegesetz beinhaltet zahlreiche Änderungen mit zum Teil weitreichenden Folgen für Auftraggeber und Bieter. Eine besondere Herausforderung gerade für kleinere Unternehmer stellt die verpflichtende Einführung der E-Vergabe dar. Antworten auf viele der sich stellenden Fragen gab es beim CMS Business Breakfast Anfang Oktober.

Rasche Orientierung und entsprechende Umsetzung sind gefragt. Dies bestätigt auch Bernt Elsner, CMS Partner und Leiter der internationalen CMS Fachbereichsgruppe Vergaberecht: „Da Österreich schon erheblich in Umsetzungsverzug war, gibt es keine Eingewöhnungszeit zwischen Gesetzesveröffentlichung und Inkrafttreten. Seit Inkrafttreten des neuen Bundesvergabegesetzes mit 21. August 2018 ist dieses fast ausnahmslos auf alle neu eingeleiteten Vergabeverfahren anwendbar.“ Während für Auftraggeber die Anpassung der Ausschreibungen an das neue Gesetz im Mittelpunkt steht, müssen interessierte Unternehmer prüfen, ob die neuen Bestimmungen für eine erfolgreiche Teilnahme vorteilhaft sind.

Die wichtigsten Neuerungen

Das neue Bundesvergabegesetz erleichtert die Anwendung des Verhandlungsverfahrens und des wettbewerblichen Dialogs, die verpflichtende Anwendung des Bestangebotsprinzips wird klarer gefasst. Verschärft werden die möglichen Gründe eines Ausschlusses vom Vergabeverfahren wie auch die Möglichkeit, durch selbstreinigende Maßnahmen eine verloren gegangene Zuverlässigkeit wiederzuerlangen.

Umgesetzt wurde die einheitliche europäische Eigenerklärung. Ab 18. Oktober 2018 gilt auch für nicht zentrale Beschaffungsstellen die zwingende E-Vergabe. Dabei werden Angebote nicht mehr schriftlich eingereicht, sondern über Vergabeplattformen hochgeladen.

Für die Bieter bedeutet dies nach einer Eingewöhnung sicher einen rascheren und einfacheren Zugang insbesondere zu Vergabeverfahren in anderen Ländern. Dies kann schon dazu beitragen, dass sich mehr und auch kleinere Unternehmen an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen und dadurch mehr Wettbewerb entsteht. CMS bietet Auftraggebern eine CMS-eigene Vergabeplattform, die von einem der großen Anbieter betrieben wird (siehe das CMS Vergabeportal). Über das CMS Vergabeportal wurden in den letzten drei Monaten bereits zahlreiche Verfahren abgewickelt.

Wichtige Möglichkeiten für die Auftraggeber eröffnen die Kooperationsmöglichkeiten zwischen öffentlichen Auftraggebern, Rechtssicherheit schafft die Kodifizierung der Inhouse-Vergabebestimmungen und der Grenzen zulässiger Vertragsänderungen.

Nicht übersehen werden dürfen die neu geregelten Melde- und Berichtspflichten. Nicht von unerheblicher Bedeutung sind die Dienstleistungen im öffentlichen Personenverkehr.

Ein umfängliches und völlig neues Gesetz regelt die Vergabe von Bau- und Dienstleistungskonzessionen, die nun auch dem vergabespezifischen Rechtsschutz unterliegen.

Geballte Kapazität

Dass beim Business Breakfast gleich vier CMS Referenten über die wichtigsten Neuerungen im Bundesvergabegesetz und deren Auswirkungen informierten, spiegelt die umfassende CMS-Kapazität in diesem wirtschaftlich so bedeutenden Rechtsgebiet wider. Die Partner Bernt Elsner, Robert Keisler und Thomas Hamerl sowie die Rechtsanwaltsanwärterin Ruth Bittner haben ihre Expertise unter Beweis gestellt. Bedeutung haben aber auch mehrere angrenzende Fachbereiche wie Bauvertragsrecht, Kartellrecht, Beihilfenrecht und öffentliches Recht. Gerade hinsichtlich fachübergreifende Fragestellungen ist das CMS-Team hervorragend aufgestellt und eingespielt.

Gerade bei der Vergabe großer Projekte und komplexer Konzessionen punktet CMS durch seinen interdisziplinären Ansatz und die Erfahrung mit Großprojekten auch außerhalb von Österreich. „Wir begleiten Unternehmen vom Beginn des Vergabeverfahrens bis zum Vertragsabschluss und während dessen Umsetzung. Klienten schätzen es sehr, dass sie mit allen sich stellenden Fragen zu uns kommen können, seien es öffentlich-rechtliche, zivilrechtliche oder verfahrensrechtliche. Und wird dies erforderlich, vertreten wir unsere Mandanten auch streitig, sei es im Nachprüfungsverfahren beim Kampf um den Auftrag, bei der Durchsetzung von Nachtragsforderungen vor Zivilgerichten oder vor nationalen oder internationalen Schiedsgerichten“, erläutert Elsner.

CMS Trendthemen

2018 richtet sich CMS im Rahmen zahlreicher Events gezielt an Unternehmen, die in Sachen Risikoabschätzung und Prävention rechtzeitig informiert werden möchten. Neben Risk & Prevention lädt CMS Wien aber auch zu einem zweiten großen Themenblock – Digital Economy – zu ausgewählten Informationsveranstaltungen, um immer wichtiger werdende rechtliche Fragestellungen rund um FinTechs, Cybercrime, Smart Contracts, ICO (Initial Coin Offerings), etc. zu präsentieren und zu diskutieren.

Ein Foto vom CMS Business Breakfast finden Sie hier zur kostenlosen Verwendung.

Weitere Veranstaltungen bei CMS in Wien finden Sie auf der website cms.law unter Veranstaltungen.

Pressemitteilungen
CMS Business Breakfast zum neuen Bundesvergabegesetz
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