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Aktuelle Entwicklungen zum Preisänderungsregime bei Energielieferverträgen nach ElWOG 2010
10 Jun 2025
Österreich
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Preisänderungsregime bei Energielieferverträgen nach ElWOG 2010 – Aktuelle OGH-Entscheidung und rechtliche EinordnungMit seiner Entscheidung vom 28. März 2025 (8Ob115/24f) hat der Oberste Gerichtshof (OGH) zentrale Klarstellungen zur Preisgestaltung bei Energielieferverträgen getroffen. Im Fokus steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen Energieversorger Preise einseitig anpassen dürfen. Der OGH stellt klar: § 80 Abs 2a ElWOG 2010 begründet kein eigenständiges Preisänderungsrecht – jede Preisanpassung erfordert eine vertraglich wirksame und transparente Klausel. Allgemeine Geschäftsbedingungen müssen Anlass, Voraussetzungen und Umfang von Preisänderungen klar regeln. Unbestimmte oder einseitig ausgestaltete Klauseln sind unzulässig und nichtig. Die bloße Wiedergabe gesetzlicher Vorgaben in AGB reicht nicht aus, um den Anforderungen an Transparenz und Bestimmtheit zu genügen.Auch die juristische Fachliteratur bestätigt, dass das ElWOG 2010 kein Sonderprivatrecht für Energieversorger schafft. Maßstab bleibt das allgemeine Zivilrecht, insbesondere das ABGB und – für Verbraucher – das KSchG. Hervorzuheben ist, dass die relevanten verbraucherschutzrechtlichen Anforderungen auch Kleinunternehmer betreffen, wodurch auch unternehmensbezogene Stromlieferverträge strengen Klauselkontrollen unterliegen können.Energieversorgern wird dringend empfohlen, ihre in den AGB enthaltenen Preisanpassungsklauseln rechtlich zu überprüfen und an die geltenden Vorgaben anzupassen. Nur eine klare, gesetzeskonforme Vertragsgestaltung schafft Rechtssicherheit – für Anbieter wie für Kunden.