Anwaltskanzlei für Erneuerbare Energie in Österreich

Zurück zu Energiewirtschaft & Klimaschutz

Unsere umfassende Erfahrung auf dem Gebiet erneuerbarer Energien basiert darauf, dass wir uns seit Jahrzehnten intensiv mit allen Sparten der Energiebranche beschäftigen. Wesentlich für unsere Experten ist, dass sie sowohl über profunde Fachexpertise im Energierecht als auch über weitreichende Branchenkenntnisse verfügen.

Erneuerbare Energie - Branchenorientierte Expertise

Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien haben wir in den vergangenen Jahren vor allem in Mittel- und Südosteuropa erfolgreich begleitet, wobei wir dabei dank unserer langjährigen Erfahrung auch immer wieder bei neuartigen Vorhaben zur Seite stehen. Wir kooperieren mit Energieerzeugern, Anlagebetreibern, Verteilernetzbetreibern, Finanzinstitutionen, Investmentfonds sowie Händlern und Investmentbanken – woraus einerseits unser Know-how zu unterschiedlichsten Fragestellungen wie auch andererseits eine praxisnahe Beratung resultieren.

So beraten wir Sie beim Bau oder Kauf von Anlagen, bei technischen Abnahmen und Umweltfragen, zu Fragen des Netzbetriebs sowie bei strategischen Überlegungen im Rahmen der Abwicklung von Projekten und vertreten vor Gerichten und Schiedsgerichten.

Lernen Sie hier unser Expertenteam für Erneuerbare Energie kennen!

26/09/2023
CMS Energy Events | Videos und Dokumente vergangener Veranstaltungen
Videos und Dokumente vergangener Veranstaltungen

Feed

17/04/2024
EPCON | 29. Ös­ter­rei­chi­scher Energie kongress
EPCON | 29. Ös­ter­rei­chi­scher Energie Kongress 
24/01/2024
Energiewende trifft auf Ge­sell­schafts­rechts­re­form: Ist die FlexCo ideal...
Von den gesetzlich normierten Modellen für En­er­gie­ge­mein­schaf­ten (EGs) zum Zweck der gemeinsamen Erzeugung, des Verkaufs und Verbrauchs von im Wesentlichen erneuerbarer Energie, sind gemäß Elek­tri­zi­täts­wirt­schafts-...
08/01/2024
Mehr­fach­teil­nah­me an En­er­gie­ge­mein­schaf­ten ab 2024
Mit 1. Jänner 2024 tritt eine im Elek­tri­zi­täts­wirt­schafts- und -or­ga­ni­sa­ti­ons­ge­setz (ElWOG 2010) vorgesehene Regelung zur Mehr­fach­teil­nah­me in Kraft. Diese hat das Potential, die regionale Erzeugung...
20/09/2023
Strom aus erneuerbaren Quellen: Wie werden Projekte "bankable"?
CMS Business Breakfast
06/09/2023
Newsflash | Neue EU-Bat­te­rie­ver­ord­nung 2023 in Kraft
Newsflash 
10/07/2023
Stromspeicher in Österreich
Rechtlicher und regulatorischer Rahmen
07/03/2023
Energie-Experte Marco Selenic verstärkt CMS Reich-Rohrwig Hainz als Rechtsanwalt
Pressemitteilung - 07. März 2023Der international erfahrene Jurist ist Spezialist für Transaktionen und Pro­jekt­ent­wick­lung in den Bereichen Energie, Infrastruktur und Industrie. Sein juristisches Interesse gilt vor allem rechtlichen Fragestellungen rund um die Energiewende. Dafür engagiert er sich auch im Leadership-Team der Energy & Climate Change Gruppe von CMS. Marco Selenic (31) ist seit Jänner 2023 Rechtsanwalt bei CMS Reich-Rohrwig Hainz und arbeitet vornehmlich in den Fachbereichen Gesellschaftsrecht/M&A, Compliance sowie Energierecht. Er berät nationale und internationale Mandant:innen in allen Bereichen des Unternehmens- und Ge­sell­schafts­rechts, bei M&A-Transaktionen, Pro­jekt­ent­wick­lun­gen und Umgründungen. Während seines Masterstudiums an der Wirt­schafts­uni­ver­si­tät Wien, das er 2017 mit Auszeichnung abschloss, verbrachte er im Rahmen eines Eras­mus-Auf­ent­halts ein Semester an der Universität Luigi Bocconi in Mailand. Er war außerdem als Praktikant im Europäischen Parlament und bei einer der größten Start-up-Platt­for­men Europas tä­tig. Alex­an­der Rakosi, Partner bei CMS: „Wir freuen uns sehr, mit Marco Selenic einen international erfahrenen und engagierten Energie-Experten an Bord zu haben. Die rechtlichen Fragestellungen rund um das Thema Energiewende werden immer komplexer und erfordern branchen- und sek­toren­über­grei­fen­des Know-how. Marco Selenic hat bereits viele erfolgreiche Transaktionen in diesem Bereich gemeinsam mit CMS begleitet. Mit seiner Be­ra­tungs­kom­pe­tenz und seinem Fachwissen, ist er eine ausgezeichnete Ergänzung für unser Team.“ Gregor Famira, Partner bei CMS: „Marco Selenic bringt wichtige internationale Erfahrung, zuletzt bei Un­ter­neh­mens-Exits aus Russland, und wertvolles Wissen zu zentralen Nach­hal­tig­keits­the­men mit. En­er­gie­wen­de-Pro­jek­te haben in den verschiedensten Branchen, von Industrie über Immobilien bis hin zu Tourismus und Freizeit enorm an Bedeutung gewonnen und werfen neue rechtliche Fragestellungen auf, für die wir gemeinsam mit unseren Mandant:innen Lösungen fin­den.“ Mar­co Selenic: „Ich freue mich, als Teil des CMS-Teams meine Erfahrungen rund um Rechtsfragen im Energiebereich einzubringen und weiter Mandant:innen bei Transaktionen zu begleiten und zu unterstützen. Es ist eine unglaubliche Erfahrung, Teil eines internationalen Anwaltsteams zu sein, das die verschiedenen Talente und das Fachwissen jedes Einzelnen nutzt, um optimale Erfolge für seine Mandat:innen zu erzielen." 
16/12/2022
Erneuerbare Wärme – das Wichtigste auf einen Blick
Mit dem Er­neu­er­ba­re-Wär­me-Ge­setz (EWG) beabsichtigt die Bundesregierung, einen Beitrag zur Kli­ma­neu­tra­li­tät Österreichs zu leisten. Die Re­gie­rungs­vor­la­ge für das EWG sieht vor, die Wär­me­ver­sor­gung...
14/12/2022
Erneuerbare Wärme – das Wichtigste auf einen Blick
Mit dem Er­neu­er­ba­re-Wär­me-Ge­setz (EWG) beabsichtigt die Bundesregierung, einen Beitrag zur Kli­ma­neu­tra­li­tät Österreichs zu leisten. Die Re­gie­rungs­vor­la­ge für das EWG sieht vor, die Wärmeversorgung von Gebäuden bis 2040 auf erneuerbare Energieträger sowie qua­li­täts­ge­si­cher­te (d. h. dekarbonisierte) Fernwärme umzustellen und die Verbrennung fossiler Energieträger schrittweise zu untersagen. Das EWG soll einerseits den Einbau von Heizsystemen in Neubauten, andererseits die Umstellung von Heizsystemen in Be­stands­ge­bäu­den regeln. Ob der Entwurf tatsächlich noch vor Jänner beschlossen wird, ist zum Stand der Ver­öf­fent­li­chung dieses Beitrags allerdings noch un­ge­wiss. Ach­tung Pro­jekt­ent­wick­ler!Die in der Vorlage zum EWG vorgesehenen Ein-, Um- und Aus­bau­ver­pflich­tun­gen bei Heizanlagen erfassen sowohl bestehende als auch neu zu errichtende Wohn- als auch Nicht-Wohn­ge­bäu­de. Ver­bot fossiler Wärmeträger im Neu­bau­We­sent­li­che Neuerung der Re­gie­rungs­vor­la­ge ist das umfassende Verbot von Errichtung, Einbau und Aufstellung von Öl-, Kohle- und Gasheizungen in Neubauten ab (vor­aus­sicht­lich) 2023. Für zentrale Öl- und Kohleanlagen gilt dies schon seit dem Öl­kes­se­l­ein­bau­ver­bots­ge­setz 2019 (ÖKEVG). Ab 01.01.2023 sind laut Entwurf auch bestehende dezentrale Wär­me­be­reit­stel­lungs­an­la­gen auf Basis von Öl und Kohle sowie Gasheizungen erfasst. Das ÖKEVG soll durch das EWG ersetzt werden. Still­le­gungs­ge­bot für zentrale fossile Heizanlagen im BestandKern des Gesetzes ist das Still­le­gungs­ge­bot für zentrale Heizanlagen in bestehenden Baulichkeiten. Erdgasheizungen sind bis 2040 stillzulegen, Öl-, Kohle- und Flüs­sig­gas­hei­zun­gen schon bis 2035. Baulichkeiten mit zentralen mit Öl, Kohle oder Flüssiggas betriebenen Heizanlagen sind darüber hinaus besonders betroffen: Abhängig vom Baujahr der Anlage, trifft den Ge­bäu­de­ei­gen­tü­mer die Still­le­gungs­pflicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt. Laut aktuellem Entwurf sind zentrale Ölheizungen mit einem Baujahr älter als 1980 bereits bis 2025 einzustellen, jüngere Anlagen schrittweise bis 2035 (sukzessives Still­le­gungs­ge­bot). Das bedeutet nicht unbeträchtliche Mehrkosten für die Deinstallation von fossilen Bestandsanlagen und für den Umbau auf andere Anlagen, die sowohl für den laufenden Betrieb als auch in der Projektplanung und Ver­trags­ge­stal­tung, insb bei der Kauf­preis­be­mes­sung, zu berücksichtigen sind. Er­neu­er­ba­ren­ge­bot für zentrale Heizanlagen im BestandWird in Be­stands­ge­bäu­den eine bestehende zentrale Heizanlage saniert, verbessert oder erneuert, muss die Anlage nach dem Umbau mit erneuerbaren Energieträgern oder qua­li­täts­ge­si­cher­ter Fernwärme betrieben werden. Ab (vor­aus­sicht­lich) 01.01.2023 dürfen darüber hinaus zentrale Heizanlagen, die mit Öl, Kohle oder Flüssiggas betrieben werden, nicht durch eine fossile Heizanlage getauscht werden. Die zu ersetzende Heizanlage ist stillzulegen. Das EWG lässt Spielraum: Es wird nicht zwingend einen Austausch alter Anlagen verlangen, ein Umstieg auf Fernwärme udgl (siehe unten) ist auch möglich. Das Er­neu­er­ba­ren­ge­bot ist bei Pro­jekt­ent­wick­lun­gen sowohl in der Planung als auch in der konkreten Ver­trags­ge­stal­tung entsprechend zu be­rück­sich­ti­gen. Für Reparaturen, Sanierungen und Ausbesserungen an fossilen Heizanlagen sind die Kosten für die Entfernung und Entsorgung alter sowie den Einbau neuer Anlagen mit einem möglichen Umstieg auf Fernwärme zu vergleichen (wobei die Re­gie­rungs­vor­la­ge einige technische Ausnahmen vorsieht).  Um­stel­lungs­ge­bot für dezentrale An­la­gen­De­zen­tra­le, mit Öl, Kohle oder Gas betriebene Bestandsanlagen werden strenger behandelt: Sie müssen bis 2035 bzw 2040 (Erdgas) auf zentrale nicht-fossile Anlagen umgestellt werden. Nur der Betrieb mit erneuerbaren Energieträgern oder qua­li­täts­ge­si­cher­ter Fernwärme werden zulässig sein. Für dezentrale Erdgasheizungen gilt dies nach einer Sonderregel nur, wenn sich das Gebäude in einem Gebiet befindet, in dem qua­li­täts­ge­si­cher­te Fernwärme entweder vorhanden ist oder bis 2035 ausgebaut werden soll. Daraufhin sind die einzelnen Wohnungen innerhalb von fünf Jahren an diese zentrale Anlage anzuschließen. Steht in Baulichkeiten diese Umstellung noch aus, ist dies in der Projekt- und vor allem der Kostenplanung zu be­rück­sich­ti­gen. Genauer zu prüfen ist im Einzelfall ua, was „qua­li­täts­ge­si­cher­te Fernwärme“ exakt bedeutet und wie der Im­mo­bi­li­en­in­ves­tor dies feststellen kann bzw prüfen kann, ob „bis 2035 ausgebaut werden soll“. Ob Mieter einen bestimmten Umstieg erzwingen oder sich umgekehrt dagegen wehren können, ist ebenfalls noch nicht vollständig klar. Laut Re­gie­rungs­vor­la­ge ist mit weiteren Regelungen für jene erdgasbasierten Anlagen zu rechnen, die nicht vom Er­neu­er­ba­ren­ge­bot, vom sukzessiven Still­le­gungs­ge­bot und vom Umstellungsgebot dezentraler Anlagen umfasst sind. Daher soll es für den Ausstieg aus fossilen Gasheizungen in Be­stands­ge­bäu­den zeitnah einen weiteren Entwurf geben. Auch diese Erdgasanlagen werden allerdings bis 2040 stillzulegen sein. Energy Outlook – ist grünes Gas die Zu­kunft?Er­klär­te Ziele des EWG sind laut Vorlage (unter anderem) der Ausbau der Fernwärme und die Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energieträger oder qua­li­täts­ge­si­cher­te (dh dekarbonisierte) Fernwärme. Energie aus erneuerbarem Gas fällt laut Entwurf unter Energie aus erneuerbaren Energieträgern und ist deshalb ein Mittel zur Dekarbonisierung der Fernwärme. Die Erläuterungen zur Re­gie­rungs­vor­la­ge verweisen für Letzteres (neben Abwärmenutzung, Wärmepumpen, Geothermie und Biomasse) auf die Nutzung von grünem Gas. Dementsprechend sind Heizungsanlagen, die mit erneuerbarem Gas betrieben werden, vom Still­le­gungs­ge­bot für zentrale Heizanlagen (s. oben) ausgenommen. Auch die noch ausstehenden Regelungen zu vom EWG nicht erfassten Erdgasanlagen werden nichts daran ändern: Grüngasanlagen dürfen jedenfalls über 2040 hinaus betrieben wer­den. Au­toren: Tho­mas Hamerl, Johannes Hysek, Karl We­ber-Woi­set­schlä­ger 
11/01/2022
CMS ernennt Sustainability Managerin: Veronika Zupa übernimmt neu geschaffene...
Die Bereiche Umwelt, Soziales und Un­ter­neh­mens­füh­rung (ESG – Environment, Social, Governance) rücken bei Stake­hol­der:in­nen zunehmend in den Vordergrund. CMS unterstützt ihre Mandant:innen durch Rechtsberatung hinsichtlich der so wichtigen ESG-Kriterien. Gleichzeitig steht die Kanzlei zu ihrer Verantwortung als Unternehmen und stellt sicher, dass auch bei eigenen Aktivitäten und in den Bü­ro­räum­lich­kei­ten nachhaltig und umweltschonend agiert wird. Eine Schlüsselrolle kommt dabei Veronika Zupa zu, die sich in enger Zusammenarbeit mit CMS Partnerin und Head of Sustainability Döne Yalçın ab sofort der strategischen Ausrichtung und Umsetzung von Nach­hal­tig­keits­the­men für Wien und CEE widmet. In Veronika Zupas Ver­ant­wor­tungs­be­reich liegt die Koordination von Um­welt­schutz­maß­nah­men an allen Standorten und die Erstellung des Nach­hal­tig­keits­be­richts. Ein ebenso wichtiger Teil ihrer Arbeit ist die weitere interne Sensibilisierung für Umwelt- und Nach-hal­tig­keits­the­men wie auch der Dialog mit externen In­ter­es­sen­grup­pen. Zudem gehört die Implementierung der von CMS Österreich verfolgten Nach­hal­tig­keits­stra­te­gie wie auch die Wei­ter­ent­wick­lung regionaler Nach­hal­tig­keits­zie­le zu ihren Auf­ga­ben. „Wir verfolgen einen ganzheitlichen Nach­hal­tig­keits­an­satz, zu dem es selbst­ver­ständ­lich auch dazu gehört, selbst möglichst umweltfreundlich zu wirtschaften. Dementsprechend wollen und werden wir auch unser eigenes Handeln immer weiter verbessern. Dank ihrer Erfahrung sowie ihrer Leidenschaft für das Thema war Veronika Zupa unsere erste Wahl, um dafür weitere wichtige Schritte zu setzen“, sagt Döne Yalçın, Partnerin bei CMS Ös­ter­reich. Ve­ro­ni­ka Zupa war sowohl beim erfolgreichen Abschluss des Öko­pro­fit-Pro­gramms der Stadt Wien als auch bei der Erstellung des ersten Umweltberichts der Kanzlei federführend beteiligt und verfügt demzufolge über hohe Expertise in diesem Bereich. CMS erhielt als erste Kanzlei in Österreich eine Öko­pro­fit-Zer­ti­fi­zie­rung und nimmt damit bei Nachhaltigkeit und Klimaschutz eine Vorreiterrolle am Markt ein. Zudem ist die Kanzlei Mitglied des UN Global Compact Netzwerkes und verpflichtet sich im Zuge dessen, nachhaltige Entwicklung auf nationaler wie internationaler Ebene zu fördern.
12/11/2021
Ausschreibung von Marktprämien für erneuerbare Energieträger - ein Verfahrensguide
Das Er­neu­er­ba­ren-Aus­bau-Ge­setz soll die Grundlage für den ökologischen Wandel sein. Wesentliches Instrument dafür ist die Vergabe von staatlichen Förderungen für „grüne“ Energien. Gefördert...
13/01/2021
Erneuerbare Energien: Mit CMS behalten Sie den Überblick – in Österreich...
2020 hat die Welt stark verändert – die Notwendigkeit eines Wandels hin zu einem nachhaltigeren Energiesektor und zu kohlenstoffarmen Systemen ist noch weiter in den Vordergrund gerückt. Sinkende...