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Rechts­an­walts­kanz­lei für Kontrolle dritt­staat­li­cher Subventionen in Österreich

Wir bieten Kontrolle dritt­staat­li­cher Subventionen - international und in Ös­ter­reich

Die EU hat die Überprüfung staatlicher Beihilfen auf Zuwendungen ausgeweitet, die Unternehmen von drittstaatlichen Regierungen gewährt werden. Wir unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Verordnung über drittstaatliche Subventionen und der Beurteilung der damit verbundenen Geschäftsrisiken.

Fachkundige Rechtsberatung zur neuen EU-Verordnung über drittstaatliche Subventionen (FSR)

Mit der FSR wurden im Wesentlichen drei neue Instrumente eingeführt: erstens eine weitere fusionskontrollrechtliche Prüfung bestimmter Transaktionen durch die EU, zweitens neue Anforderungen für öffentliche Ausschreibungen und drittens die Möglichkeit der Europäischen Kommission, von Amts wegen Untersuchungen in Einzelfällen wegen möglichen drittstaatlichen Subventionen einzuleiten.

Außerdem bietet die Verordnung in der EU tätigen Unternehmen mehr Möglichkeiten, gegen Wettbewerber Beschwerde einzureichen, wenn diese drittstaatliche Subventionen empfangen, die sich auf den EU-Markt auswirken. Sie schafft aber auch für viele Unternehmen neue rechtliche Hürden, sowie zusätzliche regulatorische Anforderungen selbst für Unternehmen mit Sitz in der EU.

Wir bieten Unternehmen fachkundige Rechtsberatung für den Umgang mit diesen Neuerungen, um die Compliance sicherzustellen und Geschäftsrisiken im Zusammenhang mit der FSR zu minimieren.

 

Rechts­an­walts­kanz­lei für Kontrolle dritt­staat­li­cher Subventionen in Österreich

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